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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungen der Expertenkommission

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AW: Kontaktanfrage von expkom-fracking-whg.de mailbox:///G:/Email/Strato_Catchall_privat/Inbox?number=5 71... Betreff: AW: Kontaktanfrage von expkom-fracking-whg.de Von: ptj-expkom-fracking <ptj-expkom-fracking@fz-juelich .de> Datum: 01.08.2019, 16:30 An: ████████████████████████████ ███████████████ █████████████████████████████████ ektträger Forschungszentrum Jülich redaktionell, organisatorisch und administrativ unt erstützt. Eine Geschäftsstelle der Expertenkommission existiert nicht und somit auch k eine Postanschrift und E-Mailadresse. Die Kontaktaufnahme ist jedoch über das Kontaktform ular auf der die Webseite der Kommission möglich ( https://expkom-fracking-whg.de/kontakt ). Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) § 1 sowie das Umweltinformationsgesetz (UIG) §2 regeln die Informationsansprüche der Bürgerinnen un d Bürger auf amtliche Informationen von Behörden. Die Expertenkommission Fracking wurde von der Bundesregierung eingesetzt und arbeitet unabhängig. Sie ist nimmt keine Aufga ben der öffentlichen Verwaltung wahr und ist somit keine Behörde im Sinne von § 1 Abs. 4 VwVfG. Bei den Informationen, die die Expertenkommission herausgibt, handelt es daher nicht um amtliche oder behördliche Informationen. Um dennoch alle wichtigen Informationen öffentlich zu machen, werden die Beschlussprotokolle von Sitzungen sowie Berichtsent würfe bzw. Berichte auf der Webseite unter https://expkom-fracking-whg.de/bericht veröffentlicht. Die Geschäftsordnung finden Sie ebenfalls auf der Webseite https://expkom-fracking-whg.de/aufgaben . In den beiden kommenden Jahren 2020 und 2021 wird d Erfahrungen zu unkonventionellem Fracking anderer S beauftragen, um den dortigen Stand von Wissenschaft Die Ergebnisse werden als Berichtsentwurf sowie im Bundesregierung auf der o.g. Webseite veröffentlich Bürgern die Informationen der Expertenkommission Fr In Deutschland ist unkonventionelles Fracking verbo liegen derzeitig nicht vor, daher hat das Verbrauch keine Relevanz. Hinzu kommt, dass die Expertenkommi für bergrechtliche Genehmigungsverfahren einschließ Erlaubnisse. Sofern in der Zukunft Erprobungsmaßnah Expertenkommission Fracking diese lediglich bezügli wissenschaftlicher Untersuchungen zum Einsatz der h unkonventionellen Erdgas-oder Erdöllagerstätten aus bewerten und ggf. Begleitmaßnahmen vorschlagen. ie Expertenkommission Fracking taaten auswerten bzw. Studien und Technik dokumentieren zu können. Nachgang als Bericht für die t. Damit stehen den Bürgerinnen und acking zur Verfügung. ten, Anträge auf Erprobungsmaßnahmen erinformationsgesetz – VIG § 4 hier ssion Fracking nicht zuständig ist lich der Erteilung wasserrechtlicher men beantragt werden, wird die ch deren Eignung zur Durchführung ydraulischen Stimulation in fachwissenschaftlicher Sicht Mit freundlichen Grüßen Expertenkommission Fracking -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: noreply.expkom-fracking-whg@fz-juelich.de juelich.de ] Gesendet: Montag, 22. Juli 2019 16:27 An: ptj-expkom-fracking Betreff: Kontaktanfrage von expkom-fracking-whg.de ████████████ E-Mail: ████████████ Betreff: [Antrag nach dem IFG/UIG/VIG] Stellungnahm 1 von 2 [ mailto:noreply.expkom-fracking-whg@fz- en zu Berichtsentwurf 02.08.2019, 01
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AW: Kontaktanfrage von expkom-fracking-whg.de mailbox:///G:/Email/Strato_Catchall_privat/Inbox?number=5 71... Text: Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden S 1) Postanschrift und Email-Adresse der Expertenkomm 2) Eingegangene Stellungnahmen zum Entwurf des Jahr Expertenkommission Fracking 3) Sonstige eingegangene Bürgerfragen an die Expert 4) Geschäftsverteilungsplan der Geschäftsstelle der ie mir Folgendes zu: ission Fracking esberichts 2019 der Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informa Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (I Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinform betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbess Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen sind. tionen nach § 1 des Gesetzes zur FG) sowie § 3 ationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG erung der gesundheitsbezogenen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebüh bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich u fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorsch BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. renpflichtig sein, möchte ich Sie die zu erwartenden Kosten m eine einfache Auskunft. Gebühren riften nicht an. Auslagen dürfen nach Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 N Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist mich darüber innerhalb der Frist informieren. r. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte möglich, spätestens nach Ablauf nicht eingehalten werden, müssen Sie Im Sinne einer zügigen Bearbeitung erkläre ich mich Daten vorab einverstanden. enkommission Fracking Expertenkommission Fracking mit der Schwärzung personenbezogener Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Abs. 2 IFG. Ich widerspreche Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten u nd danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen ████████ Telefonnummer: 2 von 2 02.08.2019, 01
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