Sitzungen des Bezirks- bzw. Kreiswahlausschusses und dessen Mitglieder
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus öffentlichen Bekanntmachungen und den wahlrechtlichen Bestimmungen ergibt sich, dass der Bezirks- bzw. Kreiswahlausschuss am 28. und 30. Juli 2021 getagt hat. Bitte senden Sie mir die Protokolle der beiden Sitzungen und, falls sich dies nicht aus den Protokollen ergibt, eine Liste der Mitglieder und etwaiger stellvertretender Mitglieder des Bezirks- bzw. Kreiswahlausschusses zu!
Ich wende mich in diesem Fall an das Bezirksamt bzw. an dessen Wahlamt, weil die Bezirks- und Kreiswahlleiterin auf der Website „berlin.de“ explizit mit der Kontaktmöglichkeit über das Bezirksamt genannt wird und weil das Wahlamt eine vorbereitende Rolle bei den wahlrechtlichen Verfahren ausübt.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum1. August 2021
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4. September 2021
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