Sitzungshaftbefehl

Erlischt ein Sitzungshaftbefehl, der von einem Richter am Landgericht ausgesprochen wurde, automatisch nach 6 Monaten? Wann erlischt er dann im Polizeiapparat und in InPol?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. September 2019
  • Frist
    15. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
Antonie Engel
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Erlischt …
An Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Details
Von
Antonie Engel
Betreff
Sitzungshaftbefehl [#166498]
Datum
12. September 2019 18:06
An
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erlischt ein Sitzungshaftbefehl, der von einem Richter am Landgericht ausgesprochen wurde, automatisch nach 6 Monaten? Wann erlischt er dann im Polizeiapparat und in InPol?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antonie Engel <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Antonie Engel

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Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Sehr geehrte Frau Engel, Ihre Anfrage fällt nicht unter das Landestransparenzgesetz. Nach § 3 Absatz 4 des Landes…
Von
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Betreff
Ihre Anfrage "Sitzungshaftbefehl [#166498]"
Datum
19. September 2019 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Engel, Ihre Anfrage fällt nicht unter das Landestransparenzgesetz. Nach § 3 Absatz 4 des Landestransparenzgesetzes gilt dieses für Strafverfolgungsbehörden nur, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Das bedeutet, dass es nicht für den Bereich der Strafverfolgung gilt. Sollte es Ihnen um einen Einzelfall gehen, richten sich die Auskunftsrechte von Verfahrensbeteiligten nach der Strafprozessordnung. Mit freundlichen Grüßen