Sitzungsprotokoll der Auftaktsitzung des Zukunftsrats

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Das Sitzungsprotokoll der Auftaktsitzung vom 13.07.2022 des vom Bundeskanzler für die 20. Legislaturperiode eingesetzten Zukunftsrats.

Ergebnis der Anfrage

Es ist kein Sitzungsprotokoll beim Bundeskanzleramt vorhanden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Sitzungsproto…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sitzungsprotokoll der Auftaktsitzung des Zukunftsrats [#255529]
Datum
25. Juli 2022 21:17
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Sitzungsprotokoll der Auftaktsitzung vom 13.07.2022 des vom Bundeskanzler für die 20. Legislaturperiode eingesetzten Zukunftsrats.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255529/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem lnformationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre E-Mail v…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem lnformationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
27. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre E-Mail vom 25. Juli 2022 erhalten. Sie beantragen u.a. auf der Grundlage des lnformationsfreiheitsgesetzes (IFG): „Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Sitzungsprotokoll der Auftaktsitzung vom 13.07.2022 des vom Bundeskanzler für die 20. Legislaturperiode eingesetzten Zukunftsrats." Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden. Zudem weise ich darauf hin, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundes-recht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können und nach der die Übersendung von Dokumenten keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem lnformationsfreiheitsgesetz (lFG) Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 25. Jul…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem lnformationsfreiheitsgesetz (lFG)
Datum
12. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 25. Juli 2022 beantragten Sie u. a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (lFG) die Zusendung vom: „Sitzungsprotokoll der Auftaktsitzung vom 13.07.2022 des vom Bundeskanzler für die 20. Legislaturperiode eingesetzten Zukunftsrats." Auf Ihren Antrag ergehen folgende Entscheidungen: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Gründe: I. § 1 Abs. 1 lFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist jedoch auf den Zugang zu Informationen beschränkt, die bei der Behörde, an die der Antrag gerichtet ist, tatsächlich vorhanden sind. Zu Ihrem Antrag liegen im Aktenbestand des Bundeskanzleramtes keine Informationen vor. Ihr Antrag war daher abzulehnen. II. Gemäß § 10 Abs. 1 und 3 lFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung fallen keine Kosten an. Mit freundlichen Grüßen