Sitzungsprotokoll sowie Urteil der Hauptverhandlung vom 10.07.2014 in der Strafsache betreffend die Bürgermeisterin der Stadt Zossen

Anfrage an: Amtsgericht Zossen

1. Das Sitzungsprotokoll sowie

2. Das Urteil des Freispruchs der Hauptverhandlung vom 10.07.2014 in der Strafsache betreffend die Bürgermeisterin der Stadt Zossen, die ursprünglich wegen des Vorwurfs der Korruption angeklagt worden war.

Das Urteil verfasste nach hier vorliegenden Informationen ein gewisser "Richter am Amtsgericht Zossen Wolfgang Böhm".

Senden Sie uns das Urteil den obigen Fall betreffend unverzüglich, spätestens aber bis 11.12.2015 Eingang hier zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Dezember 2015
  • Frist
    8. Januar 2016
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1. Das Sitzungsprotokoll sowie 2. Das Urteil des Freispruchs der Hauptverhandlung vom 10.07.2014 in der Strafsac…
An Amtsgericht Zossen Details
Von
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Betreff
Sitzungsprotokoll sowie Urteil der Hauptverhandlung vom 10.07.2014 in der Strafsache betreffend die Bürgermeisterin der Stadt Zossen [#12147]
Datum
6. Dezember 2015 17:26
An
Amtsgericht Zossen
Status
Warte auf Antwort
1. Das Sitzungsprotokoll sowie 2. Das Urteil des Freispruchs der Hauptverhandlung vom 10.07.2014 in der Strafsache betreffend die Bürgermeisterin der Stadt Zossen, die ursprünglich wegen des Vorwurfs der Korruption angeklagt worden war. Das Urteil verfasste nach hier vorliegenden Informationen ein gewisser "Richter am Amtsgericht Zossen Wolfgang Böhm". Senden Sie uns das Urteil den obigen Fall betreffend unverzüglich, spätestens aber bis 11.12.2015 Eingang hier zu.
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Amtsgericht Zossen
Kein Nachrichtentext
Von
Amtsgericht Zossen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. März 2020
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Sitzungsprotokoll sowie Urteil der Hauptverhandl…
An Amtsgericht Zossen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sitzungsprotokoll sowie Urteil der Hauptverhandlung vom 10.07.2014 in der Strafsache betreffend die Bürgermeisterin der Stadt Zossen [#12147]
Datum
13. März 2020 15:12
An
Amtsgericht Zossen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Sitzungsprotokoll sowie Urteil der Hauptverhandlung vom 10.07.2014 in der Strafsache betreffend die Bürgermeisterin der Stadt Zossen“ vom 06.12.2015 (#12147) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1527 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/12147
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag Frau Gerichtsdirektorin Ursula Fladée, am 06.12.2015 habe ich die Übersendung des Sitzungsprotokolls s…
An Amtsgericht Zossen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sitzungsprotokoll sowie Urteil der Hauptverhandlung vom 10.07.2014 in der Strafsache betreffend die Bürgermeisterin der Stadt Zossen [#12147]
Datum
16. März 2020 16:38
An
Amtsgericht Zossen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Gerichtsdirektorin Ursula Fladée, am 06.12.2015 habe ich die Übersendung des Sitzungsprotokolls sowie des Urteils der Hauptverhandlung vom 10.07.2014 in der Strafsache betreffend die Bürgermeisterin der Stadt Zossen, die ursprünglich wegen Korruptionsvorwürfen angeklagt war und vom Gericht wenig überraschend freigesprochen wurde, beantragt. Das Urteil ist deswegen besonders interessant, weil der Landkreis Teltow-Fläming, in dem die Stadt Zossen liegt, seit Jahren immer wieder mit Korruptionsfällen und Vorteilsnahmen von Politikern zu tun hat. Ihr auf den 10.12.2015 datiertes Antwortschreiben habe ich nicht erhalten. Haben Sie vielleicht vergessen, dieses abzuschicken? Ich habe Ihr Schreiben vom 10.12.2015 erstmals als Beilage zu Ihrer Antwort vom 06.03.2020 auf meine Anfrage vom 02.03.2020 zur Kenntnis nehmen können. Abgesehen davon, dass ich vorgenanntes Schreiben nie erhalten habe, ist Ihre darin angeführte Argumentation auch in der Sache nicht haltbar. Wie Sie selbst einräumen, hat gemäß §1 AIG jeder Bürger das Recht auf Einsicht in Akten, soweit dieser Einsicht nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Nach §2 AIG besteht das Akteneinsichtsrecht für Bürger auch gegenüber den Gerichten. Sie teilen diesbezüglich jedoch mit, dass Sie meinem Antrag auf Akteneinsicht in dem Strafverfahren gegen die damaligen Bürgermeister der Stadt Zossen nicht entsprechen könnten und führen dafür den Schutz von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen an. Es ist leider nicht nachvollziehbar, weshalb eine Akteneinsicht gerade in diesem Fall nicht möglich sein sollte. Öffentlichen Stellen ist es im Rahmen ihrer Auskunftspflicht nach dem AIG nicht nur möglich, sondern auch zuzumuten, schützenswerte Daten wie etwa persönliche Daten in den im Rahmen des Auskunftsrechts nach AIG zur Verfügung gestellten Dokumenten zu schwärzen. Bereits im ursprünglichen Antrag von 2015[!] wurde Ihnen unzweifelhaft die Möglichkeit eingeräumt, etwaige aus Ihrer Sicht dem Persönlichkeitsrechtsschutz unterliegende Textpassagen zu schwärzen. Die von Ihnen angeführten zu schützenden Persönlichkeitsrechte der Betroffenen können somit nicht als Argument herhalten, da anonymisierte Unterlagen keinem Persönlichkeitsrecht unterliegen. Sie sind somit bezüglich Ihrer Auskunftspflicht nach dem AIG seit dem 06.01.2016[!] in Verzug. Ich räume Ihnen nunmehr eine kurze Frist zur Übersendung der beantragten Unterlagen, gerne in geschwärzter Form, bis Montag, 23.03.2020 Eingang ein. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist behalte ich mir vor, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einzuschalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/12147
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bra…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sitzungsprotokoll sowie Urteil der Hauptverhandlung vom 10.07.2014 in der Strafsache betreffend die Bürgermeisterin der Stadt Zossen“ [#12147] [#12147]
Datum
17. März 2020 17:18
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/12147 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 12147.pdf - 2020-03-10_1-2020-02-13-fladee01ges.jpg Anfragenr: 12147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/12147

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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