Sitzungsprotokolle der Kohle-Kommission

Sämtliche Sitzungsprotokolle der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • 4 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Sitzun…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Sitzungsprotokolle der Kohle-Kommission [#45453]
Datum
17. Januar 2019 22:39
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Sitzungsprotokolle der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre E-Mail vom 17. Januar 2019 Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 17. Januar 2019 haben Sie beantragt, …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihre E-Mail vom 17. Januar 2019
Datum
22. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 17. Januar 2019 haben Sie beantragt, dass Ihnen sämtliche Sitzungsprotokolle der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" übermittelt werden. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Begründung: Ein Anspruch auf Informationszugang gemäß § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) oder§ 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz ( UIG) besteht im vorliegenden Fall aus folgenden Gründen nicht: Die Bundesregierung hat die Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" mit Beschluss des Bundeskabinetts vom 6. Juni 2018 als eine unabhängige Kommission eingesetzt (siehe Anlage zu diesem Schreiben). Die Kommission hat sich selbst am 26. Juni 2018 eine Geschäftsordnung gegeben. Nach dieser Geschäftsordnung unterliegen die Ergebnisprotokolle der Kommission der Vertraulichkeit. Auf welcher gesetzlichen Grundlage eine Entscheidung über Ihren Antrag ergeht, entscheidet sich nach dem Charakter der in den Protokollen enthaltenen Informationen. Die Kommission hat seit ihrer konstituierenden Sitzung am 26. Juni 2018 in mehreren Sitzungen Themen erörtert, die sich aus dem Einsetzungsbeschluss ergeben. Die Protokolle einzelner Sitzungen können Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG enthalten. Soweit die Protokolle einzelner Sitzungen Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG enthalten, ist Ihr Antrag abzulehnen, da es sich bei den Protokollen um rein interne Informationen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" handelt und deshalb ein Ausschlussgrund nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG vorliegt. Bezüglich aller anderen Protokolle einzelner Sitzungen, die keine Umweltinformationen im Sinne des§ 2 Abs. 3 UIG enthalten, wird Ihr Antrag abgelehnt, da die Protokolle nur der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" und ihrer als Sekretariat eingerichteten Geschäftsstelle, nicht jedoch dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) selbst vorliegen. Die Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" war ein die Bundesregierung beratendes Gremium, sie war jedoch als unabhängige Expertenkommission nicht in die Bundesregierung oder das BMWi fest eingegliedert und daher nicht als Teil derselben anzusehen. (vgl. Gesetzesbegründung zum IFG, BT-Drucks. 15/4493, S. 7; ferner Erläuterungen der BfDI zum IFG, 4. Aufl., 2014, S. 15). Die Protokolle stehen dem BMWi daher nicht zur Verfügung. Die Voraussetzungen des§ 1 Abs. 1 IFG liegen deshalb nicht vor. Die Kostenentscheidung beruht auf§ 12 UIG i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Umweltinformationsgesetz und § 10 IFG i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem lnformationsfreiheitsgesetz. Da der Antrag abgelehnt wird, werden Gebühren nicht erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Sitz in Berlin und Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre E-Mail vom 17. Januar 2019 [#45453] -- vorab per E-Mail -- Ihr Zeichen: PG WSB -22020/ - Ihr Bescheid vo…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 17. Januar 2019 [#45453]
Datum
20. März 2019 08:56
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-- vorab per E-Mail -- Ihr Zeichen: PG WSB -22020/ - Ihr Bescheid vom 22. Februar 2019 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 22. Februar 2019 mit dem Zeichen PG WSB -22020 lege ich Widerspruch ein. Die Informationen sind sowohl nach dem IFG als auch dem UIG zugänglich zu machen. Ich habe die Informationen beim BMWi angefragt. Sie liegen dort vor, da die Geschäftsstelle dem BMWi untersteht. Damit sind sie auch nach dem IFG herauszugeben. Es ist allerdings ohnehin davon auszugehen, dass sämtliche Protokolle in ihrer Gesamtheit Umweltinformationen sind. Dies geht alleine schon aus der Aufgabenbeschreibung der Kohlekommission hervor. Dass sich die Kommission eine Geschäftsordnung gegeben hat, die Vertraulichkeit vereinbart hat, ist zwar ein klares Symbol der Intransparenz. Das Gesetz bleibt von einer solchen untergesetzlichen Regelung aber selbstverständlich unberührt. Natürlich sind die Informationen auch keine "interne Mitteilungen" im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2. Protokolle von Beratungen sind keine Mitteillungen. Zu ihnen gehören vielmehr Dienstanweisungen und andere Interna, die die "innere Organisation und Funktionsfähigkeit der Verwaltung betreffen" (vgl. Götze/Engel, UIG, 2017, § 8, Rn. 42). Ich bitte Sie abermals um Zugang zu den begehrten Informationen. Andernfalls werde ich meinen Informationsanspruch gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 45453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Widerspruch vom 20.03.2019 Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Blick auf Ihren Widerspruch vom 20.03.2019 gegen …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Widerspruch vom 20.03.2019
Datum
16. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Blick auf Ihren Widerspruch vom 20.03.2019 gegen den Ablehnungsbescheid vom 22.02.2019 teile ich Ihnen mit, dass das Sekretariat der Geschäftsstelle der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" die Protokolle inzwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) übermittelt hat Sie stehen damit dem BMWi zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund hat das BMWi eine Neubewertung der Sach- und Rechtslage vorgenommen. Danach besteht im Grundsatz ein Anspruch auf Informationszugang gemäß § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz. Bei den Protokollen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" handelt es sich um Ergebnisprotokolle, die durch Anlagen ergänzt wurden. Es wurden neun Protokolle über die Plenumssitzungen der Kommission, ein Protokoll über die Sitzung der AG Energie und Klima, ein Protokoll über die Sitzung der AG Wirtschaftliche Entwicklung und jeweils ein Protokoll über die Fahrten der Kommission in das mitteldeutsche Revier, das Lausitzer Revier und das Rheinische Revier angefertigt. Eine Anlage war stets die Teilnehmerliste. Die Protokolle einschließlich Anlagen umfassen insgesamt ca. 190 Seiten Text. Alle Protokolle und Anlagen enthalten personenbezogene Daten nach §§ 5 IFG, 9 UIG. Gemäß §§ 5 Abs. 1 Satz 1 IFG, 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG darf Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat oder das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt. Sowohl für die Einholung der Einwilligung wie auch die Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen ist die Durchführung eines umfangreichen Drittbeteiligungsverfahrens erforderlich. Dieses wird mit erheblichen, konkret jedoch noch nicht bezifferbaren Verwaltungsaufwand und entsprechenden Gebühren und Kosten verbunden sein. Nach § 7 Abs. 2 IFG besteht für Sie die Möglichkeit, sich mit der Unkenntlichmachung der personenbezogenen Daten einverstanden zu erklären. ln diesem Fall wird die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren entbehrlich. Jedoch ist auch die Unkenntlichmachung der personenbezogenen Daten auf ca. 190 Seiten Text mit Verwaltungsaufwand verbunden. Der von Ihnen beantragte Informationszugang überschreitet daher in jedem Fall den Rahmen einer einfachen, gebührenfreien Auskunft (§ 10 Abs. 1 IFG i.V.m. Teil A, Nr. 2.2 der Anlage zur IFGGebV; § 12 Abs. 1 UIG i.V.m. Teil A, Nr. 2.2 der Anlage zur UIGGebV). Nach kursorischer, nicht rechtsverbindlicher Schätzung würde insgesamt voraussichtlich ein Zeitaufwand von ca. 10 Stunden für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes und ca. 5 Stunden für Mitarbeiter des höheren Dienstes anfallen. Bei Zugrundelegung von pauschalierten Stundensätzen pro Arbeitsstunde von 45,00 € für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes und 60,00 € für Mitarbeiter des höheren Dienstes könnte daher Verwaltungsaufwand i.H.v. 750 € anfallen. Dieser wäre im Gebührenrahmen bis 500 Euro aber voraussichtlich eher im unteren bis mittleren Bereich einzuordnen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie mit einer Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden sind. Bis zu einer Rückäußerung ruht das Verfahren. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Widerspruch vom 20.03.2019 [#45453] AZ: IB7- 22300/009#002 Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Da…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Widerspruch vom 20.03.2019 [#45453]
Datum
25. Mai 2019 10:23
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
AZ: IB7- 22300/009#002 Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich erkläre mich mit der Schwärzung der personenbezogenen Daten einverstanden und werde die Gebühren übernehmen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 45453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Widerspruch vom 20.03.2019 - Übermittlung Protokolle KWSB Az. 22300/009#002 Sehr geehrter Herr Semsrott, u…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Widerspruch vom 20.03.2019 - Übermittlung Protokolle KWSB
Datum
27. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. 22300/009#002 Sehr geehrter Herr Semsrott, unter Bezugnahme auf den Ihnen in diesen Tagen zugehenden Abhilfebescheid zu Ihrem Widerspruch vom 20.03.2019 übermittele ich Ihnen die Protokolle der Kommission "Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung", auf der Grundlage Ihres Einverständnisses in geschwärzter Form. Auf die Übermittlung der Teilnehmer/innen-Listen wurde verzichtet, da diese ausschließlich personenbezogene Daten enthalten. Mit freundlichen Grüßen

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