Sitzungsprotokolle der Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung

Alle Sitzungsprotokolle der Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung von 1995 bis 2015 in chronologischer Reihenfolge.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Oktober 2019
  • Frist
    12. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Sitzungsprotok…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sitzungsprotokolle der Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung [#168212]
Datum
9. Oktober 2019 19:13
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Sitzungsprotokolle der Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung von 1995 bis 2015 in chronologischer Reihenfolge.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
BBK-1-10-22-00/33-19 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informa…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: Sitzungsprotokolle der Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung [#168212]
Datum
10. Oktober 2019 15:28
Status
Warte auf Antwort
BBK-1-10-22-00/33-19 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 09.10.2019. Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir Ihre Anfrage mit der Nummer 168212 erhalten haben. Leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Dies ist insbesondere deshalb erforderlich, da absehbar ist, dass Ihre Anfrage zu Informationen über einem Zeitraum von 20 Jahren nicht im kostenfreien Rahmen zu bearbeiten ist. Da Sie mit Ihrem Antrag gebeten haben, über eventuell entstehende Gebühren unterrichtet zu werden, weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, dass eine kostenfreie Bearbeitung des Antrags nicht möglich erscheint. Die Gebühren richten sich im Einzelnen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 02. Januar 2006. Danach ist für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, ein Gebührenrahmen von 60 € bis 500 € vorgesehen (Teil A Nr. 2.2). Die entstehenden Gebühren können derzeit nicht genau beziffert werden, da der erforderliche Bearbeitungsaufwand sich erst im Rahmen der konkreten Bearbeitung ergibt. Sie werden derzeit wegen des voraussichtlichen Umfangs der Zusammenstellung und Überprüfung der Informationen auf ca. 300-500 € geschätzt. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze und bitte des Weiteren um Mitteilung, ob Sie auch unter diesen Umständen an Ihrem Antrag festhalten. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern bestand. Dem BBK oblag ausschließlich die organisatorische Betreuung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich reduziere meine Anfrage und bitte jetzt …
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sitzungsprotokolle der Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung [#168212]
Datum
11. Oktober 2019 20:01
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich reduziere meine Anfrage und bitte jetzt nur noch um die Zusendung der Sitzungsprotokolle der Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung im Jahr 2015. Dadurch sollte die Anfrage nun eine gebührenfreie einfache Anfrage darstellen. Meine Postadresse ist angehängt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenh…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: Sitzungsprotokolle der Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung [#168212]
Datum
6. November 2019 08:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe liegen die begehrten amtlichen Informationen nicht vor. Im Jahr 2015 fand keine Sitzung der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern statt. Mit freundlichen Grüßen