SKB-Dateien in NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 11.09. wurde bekannt, dass die nordrhein-westfälische Polizei 6.500 Fußballfans in sogenannten SKB-Dateien speichert. http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-9709.pdf?von=1&bis=0
Ich würde mich über eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten zu den hohen Speicherzahlen usw. in weitgehend unbekannten Datensammlungen von Polizeibehörden sowie über die Beantwortung folgender Fragen freuen:
1. Wieso gelten laut Behörden-Angaben "weichere Kriterien" (http://www1.wdr.de/themen/aktuell/fussball-datei-100.html) für Speicherungen in sogenannten SKD-Dateien als für Speicherungen in der Datei Gewalttäter Sport (DGS)? Welche Stellung bezieht die Datenschutzbeauftragte dazu?
2. Wieso kommt es zu einer hohen Differenz von Speicherungen von Personen durch NRW-Behörden in der DGS und den SKB-Dateien? Welche Stellung bezieht die Datenschutzbeauftragte dazu?
3. Wieso werden die Anlässe für Speicherungen in der DGS aufgeschlüsselt (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-3977.pdf?von=1&bis=0), die Anlässe für Speicherungen in den SKB-Dateien aber nicht? Welche Stellung bezieht die Datenschutzbeauftragte dazu?
Anfrage abgelehnt
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Datum25. September 2015
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27. Oktober 2015
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