SLA Digitalfunk

Das Service Level Agreement für den Digitalfunk in Deutschland.

Hintergrund:
Auf Ihrer Webseite https://www.bdbos.bund.de/DE/Home/home_node.html geben Sie an, die durchnittliche zeitliche Verfügbarkeit des Digitalfunkes betrage 99,95% (Dies enstpricht der Verfügbarkeitsklasse AEC-3).

Welche Verfügbarkeit garantieren Sie den Nutzern des Systemes (z.B. uns als Feuerwehren).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
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Tobias Kempfer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Service Level…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
SLA Digitalfunk [#257684]
Datum
24. August 2022 09:43
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Service Level Agreement für den Digitalfunk in Deutschland. Hintergrund: Auf Ihrer Webseite https://www.bdbos.bund.de/DE/Home/home_node.html geben Sie an, die durchnittliche zeitliche Verfügbarkeit des Digitalfunkes betrage 99,95% (Dies enstpricht der Verfügbarkeitsklasse AEC-3). Welche Verfügbarkeit garantieren Sie den Nutzern des Systemes (z.B. uns als Feuerwehren).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 257684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257684/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer

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Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr geehrter Herr Kempfer, Ihr Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsge…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "SLA Digitalfunk [#257684]" vom 24. August 2022, hier: Eingangsbestätigung und Mitteilung der voraussichtlichen Gebührenfreiheit
Datum
5. September 2022 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempfer, Ihr Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 24. August 2022 bezüglich der "SLA Digitalfunk [#257684]" habe ich mit dem Geschäftszeichen St3-100 102/9#115 erfasst. Für die inhaltliche Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um etwas Geduld. Ich werde Ihnen die Antwort in Kürze übersenden. Nach bisherigem Kenntnisstand handelt es sich voraussichtlich um eine einfache Auskunft, welche gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen wird. Sollten neue Erkenntnisse ergeben, dass aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwandes doch Gebühren erhoben werden müssen, werde ich Sie vorab in Kenntnis setzen. Mit freundlichem Gruß