Smart City Projekt Mönchengladbach - Bürgerbeteiligung - Integration & Inklusion

sämtliche der Geschäftsstelle des Integrationsrates und der Inklusionsbeauftragten vorliegenden interne Dokumente in Bezug auf die bisher erfolgten und geplanten Bürgerbeteiligungsveranstaltungen zur Smart City Mönchengladbach, insbesondere Vermerke und interne Kommunikation.

Die Anfrage zielt in besonderem darauf ab, ein besseres Verständnis zu erhalten, wie und ob die oben genannten Stellen in die Planung und Ausführung der Bürgerbeteiligungsveranstaltungen zur Smart City Mönchengladbach durch das Smart City Projektteam der Verwaltung gemäß Smart City Charta des Bundes integriert wurden.

Personenbezogene Daten nach § 9 IFG NRW oder Daten von Dritten können Sie gerne schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. März 2023
  • Frist
    4. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Smart City Projekt Mönchengladbach - Bürgerbeteiligung - Integration & Inklusion [#271793]
Datum
1. März 2023 14:43
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche der Geschäftsstelle des Integrationsrates und der Inklusionsbeauftragten vorliegenden interne Dokumente in Bezug auf die bisher erfolgten und geplanten Bürgerbeteiligungsveranstaltungen zur Smart City Mönchengladbach, insbesondere Vermerke und interne Kommunikation.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Die Anfrage zielt in besonderem darauf ab, ein besseres Verständnis zu erhalten, wie und ob die oben genannten Stellen in die Planung und Ausführung der Bürgerbeteiligungsveranstaltungen zur Smart City Mönchengladbach durch das Smart City Projektteam der Verwaltung gemäß Smart City Charta des Bundes integriert wurden.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Personenbezogene Daten nach § 9 IFG NRW oder Daten von Dritten können Sie gerne schwärzen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271793/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
wie Sie richtigerweise aufzeigen, sind die Themen „Integration und Inklusion“ im Bereich Smart City gesetzt. Die …
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Via
Briefpost
Betreff
Smart City Projekt Mönchengladbach - Bürgerbeteiligung - Integration & Inklusion
Datum
5. März 2023
Status
Warte auf Antwort
wie Sie richtigerweise aufzeigen, sind die Themen „Integration und Inklusion“ im Bereich Smart City gesetzt. Die Integrationsplanung ist seit ca. 2 Jahren Teil der Stabsstelle Strategische Entwicklung im Dezernat des Oberbürgermeisters, in der auch der Programmbereich das Projekt „Smart City“ verortet ist. Sie ist in dieser Funktion -ebenso wie die Inklusionsbeauftragte- fest in bestehende Netzwerke eingebunden und steht im engen Austausch mit den städtischen Fachbereichen sowie Akteuren außerhalb der Stadtverwaltung. Selbstverständlich wird die Integrationsplanung auch in der Smart City Umsetzungsphase ihre Expertise einbringen, um ein zielgruppenspezifisches Vorgehen bei der Evaluierung von Wirkungsmessungen innerhalb des Smart City Programmbereichs in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Smart City Programmleitung zu erreichen.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vorab bitte ich zukünftige Antworten an die von FragDenStaat generierte E-Mail zu übersenden. Sollten …
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Smart City Projekt Mönchengladbach - Bürgerbeteiligung - Integration & Inklusion [#271793]
Datum
6. März 2023 11:31
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vorab bitte ich zukünftige Antworten an die von FragDenStaat generierte E-Mail zu übersenden. Sollten Sie nicht auf die FragDenStaat.de E-Mail antworten wollen (schöne Grüße den Oberbürgermeister) antworten Sie bitte bei allen zukünftigen Antworten in dieser Angelegenheit an meine private E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank für die zusätzlichen Informationen, dass die Integrationsplanung seit ca. 2 Jahren Teil der Stabsstelle strategische Entwicklung im Dezernat des Oberbürgermeisters, in der auch der Programmbereich das Projekt „Smart City“ verortet ist. Auch den Hinweis, dass sie in dieser Funktion ebenso wie die Inklusionsbeauftragte fest in bestehende Netzwerke eingebunden ist und im engen Austausch mit den städtischen Fachbereichen sowie Akteuren außerhalb der Stadtverwaltung steht, nehme ich dankend zur Kenntnis. Die Information, dass selbstverständlich die Integrationsplanung auch in der Smart City Umsetzungsphase ihre Expertise einbringen wird, um ein zielgruppenspezifisches Vorgehen bei der Evaluierung von Wirkungsmessungen innerhalb des Smart City Programmbereichs in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Smart City Programmleitung zu erreichen, begrüße ich ausdrücklich. Gleichwohl stellt ihre Antwort keine rechtskonforme Bearbeitung meines Informationsfreiheitsantrags dar. Ich fordere Sie daher abermals auf, sämtliche der Geschäftsstelle des Integrationsrates und der Inklusionsbeauftragten vorliegenden interne Dokumente in Bezug auf die bisher erfolgten Bürgerbeteiligungsveranstaltungen zur Smart City Mönchengladbach, insbesondere Vermerke und interne Kommunikation zu übersenden. Ich würde mir gerne ein persönliches Bild von diesem "zielgruppenspezifischen Vorgehen bei der Evaluierung von Wirkungsmessungen innerhalb des Smart City Programmbereichs in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Smart City Programmleitung" während der Projektphase A machen. Bei den von mir angeforderten internen Dokumenten, der internen Kommunikation und Vermerken handelt es sich um amtliche Informationen. Zugängliche Informationen nach dem IFG NRW sind alle vorhandenen amtlichen Informationen unabhängig von der Form ihrer Aufbewahrung. Mein Recht auf diese Informationen gegenüber der Stadtverwaltung Mönchengladbach und ihren untergeordneten Verwaltungseinheiten ergibt sich aus §4 IFG NRW. Im Rahmen dieses Gesetzes entfällt die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Zum Schutz personenbezogener Daten habe ich mich vorab bereit erklärt, dass diese zur Vermeidung eines Drittbeteiligungsverfahrens unproblematisch geschwärzt werden können, falls diese in den ersuchten Informationen vorhanden sind. Ich weise allerdings vorab auf §9 IFG NRW (3)(a)(b) hin. Dem Antrag auf Informationszugang soll in der Regel stattgegeben werden, soweit sich die Angaben auf Namen, Titel, akademischen Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und Rufnummer beschränken und die betroffene Person als Amtsträger an dem jeweiligen Vorgang mitgewirkt hat oder die betroffene Person als Gutachter, Sachverständiger oder in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme in einem Verfahren abgegeben hat. Sollten Sie die Herausgabe der ersuchten Informationen (weiterhin) verweigern, übersenden Sie bitte einen begründeten, rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid an, die Ihnen bekannte postalische Adresse, damit ich Rechtsmittel gegen die Entscheidung prüfen kann. Bzgl. möglichen Gebühren weise ich vorab darauf hin, dass laut §2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren und Auslagen auf Antrag insoweit abgesehen werden kann, als dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten geboten erscheint. Ich stelle hiermit vorsorglich einen solchen Antrag zur Vermeidung sozialer Härten. Entsprechende Nachweise reiche ich gerne auf Verlangen nach. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271793/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Fragen & Amtliche Unterlagen zum Smart City Projekt Sehr << Antragsteller:in >> gerne übersenden …
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
Fragen & Amtliche Unterlagen zum Smart City Projekt
Datum
31. März 2023 17:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gerne übersenden wir Ihnen die zur Verfügung stehenden Dokumente in Form der vom Stadtrat beschlossenen Smart City Strategie, das Merkblatt 436 zur Smart City Förderung der KfW sowie dem Bescheid zur Smart City Strategie der KfW. Ihrem Anliegen entsprechend, können Sie diesen Dokumenten die Einhaltung der Smart City Charta im Strategieentwicklungsprozess der Smart City Strategie der Stadt Mönchengladbach entnehmen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Inhalte der Smart City Charta im Strategieprozess eine wichtige Leitplanke für unser Handeln bot, wie wir in unserer Strategie betonen: "Der digitale Wandel ist nicht primär technischer Natur. Seine Dynamik und Komplexität benötigt auch einen Kulturwandel und ein neues "digitales Mindset", das unsere Arbeitsweise und Organisation prägen muss, damit wir wirksam digitale Technologien implementieren können. Hierfür sind u.a. zwei Dokumente für uns zentrale Orientierungspunkte. Die Smart-City- Charta gibt normative Leitplanken für die Verwirklichung einer gemeinwohlorientierten und nachhaltigen Stadtentwicklung vor." (Vgl. Smart City Strategie MG, S. 23). "Die vorher einzeln bestehenden Stabsstellen Strategisches Controlling, Digitale Transformation und Integrationsplanung haben wir zu einer Stabsstelle "Strategische Entwicklung" zusammengefasst, erweitert und im Dezernat I direkt dem Oberbürgermeister unterstellt - mit dem Ziel, die strategischen Aktivitäten der Verwaltung intensiv miteinander zu verzahnen." (Vgl. Smart City Strategie MG, S. 22). Die letztendliche Einhaltung der Smart City Charta im Rahmen der Strategieentwicklung ist fester Bestandteil der Strategieprüfung, welche durch die KTS und KfW erfolgte. Hierbei möchten wir auf die Förderbedingungen verweisen, die Sie dem Merkblatt entnehmen können. Zur Phase A "Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und erster Investitionen" heißt es dort: "Die zu erarbeitenden Strategien beachten die Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta." (Vgl. Merkblatt 436, S. 5). Es wird weiter festgestellt: "Vor vollständiger Auszahlung der Zuschüsse wird die (...) Beachtung der Smart City Charta und die Plausibilität der Strategie geprüft." (Vgl. Merkblatt 436, S. 6). Die Bestätigung der KfW über die Einhaltung der Smart City Charta in Bezug auf die Strategieentwicklung der Smart City Strategie in Mönchengladbach können Sie im Rahmen der Strategiebestätigung dem Förderbescheid entnehmen. Da der Förderbescheid nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, wurden sensible Daten geschwärzt. Bei Fragen zum Prüfprozess wenden Sie sich bitte an den Fördermittelgeber. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Fragen & Amtliche Unterlagen zum Smart City Projekt [#271793]
Guten Tag, ich bedanke mich herzlich über di…
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fragen & Amtliche Unterlagen zum Smart City Projekt [#271793]
Datum
31. März 2023 20:04
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bedanke mich herzlich über die ganzen über mein Anliegen hinaus gehenden Informationen und Dokumente, aber das ist nicht das, was ich beantragt habe. Ich hatte Sie gebeten, sämtliche der Geschäftsstelle des Integrationsrates und der Inklusionsbeauftragten vorliegenden interne Dokumente in Bezug auf die bisher erfolgten Bürgerbeteiligungsveranstaltungen zur Smart City Mönchengladbach, insbesondere Vermerke und interne Kommunikation zu übersenden. Ich bekomme alles Mögliche an Informationen. Nur nicht das, was ich beantragt habe. Es ist ja nicht tragisch, wenn man das erste Mal einen solchen Antrag beantwortet oder noch keine Erfahrung mit Anträgen nach dem IFG hat. Ich helfe Ihnen gerne. Wir schaffen das zusammen. Wenn Sie so eine IFG Anfrage nach internen Vermerken und Kommunikation bekommen, schlage ich folgenden Ablauf vor, an den Sie sich halten können, um ihre Arbeitsbelastung so niedrig wie möglich zu halten. 1. Identifizieren Sie die beteiligten Personen und Abteilungen: Finden Sie heraus, wer innerhalb der Geschäftsstelle des Integrationsrates und des Inklusionsbeauftragten an den Bürgerbeteiligungsveranstaltungen beteiligt war oder ist, und welche Mitarbeiter in der Stabsstelle strategische Entwicklung für die Planung und Durchführung der Bürgerbeteiligungsveranstaltungen verantwortlich waren. 2. Kommunikation mit den relevanten Stellen: Kontaktieren Sie die identifizierten Personen und mögliche Abteilungen, die nicht in der Stabsstelle strategische Entwicklung zusammengefasst sind, das könnte z.B. die Stelle der Inklusionsbeauftragten sein und bitten Sie sie um alle relevanten Dokumente, Vermerke und Kommunikationen im Zusammenhang mit den Bürgerbeteiligungsveranstaltungen zur Smart City Mönchengladbach. Erklären Sie den Zweck Ihrer Anfrage und den Umfang der benötigten Informationen. Zugängliche Informationen nach dem IFG NRW sind alle vorhandenen amtlichen Informationen unabhängig von der Form ihrer Aufbewahrung. Das könnte z. B. eine Einladung zur Bürgerbeteiligungsveranstaltung sein, die Sie versandt haben und woraufhin ein reger Austausch zwischen Ihnen und dem Integrationsrat entstanden ist. Die gesamte Kommunikation und sämtliche Vermerke, die veraktet wurde, z. B. wenn Frau M. sie anstatt per E-Mail auf dem kurzen Dienstweg angerufen hat und Sie sich Notizen gemacht haben, gehört ebenfalls dazu. Solange darin nur Mitarbeiter der Stadt Erwähnung finden, die an den Bürgerbeteiligungsverfahren in Planung oder Durchführung beteiligt waren, die ja im Zuge ihrer hoheitlichen Aufgaben kommunizieren, dürfen Sie auch die Namen nicht schwärzen, damit ich nachvollziehen kann, wer mit wem, wann über was geredet hat in dieser Angelegenheit. 3. Dokumente sichten und organisieren: Wenn Sie die angeforderten Dokumente und Informationen erhalten, sichten Sie sie sorgfältig, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des Antragsstellers und IFG NRW entsprechen. Ordnen Sie die Dokumente thematisch oder chronologisch, um dem Antragsteller eine leicht verständliche Übersicht zu bieten. 4. Vermerke und interne Kommunikation erfassen: Achten Sie darauf, auch informelle Vermerke und interne Kommunikationen wie E-Mails, Notizen oder Protokolle von Besprechungen einzubeziehen, die sich auf die Planung, Organisation oder Durchführung der Bürgerbeteiligungsveranstaltungen beziehen. 5. Elektronische Dokumente zusammenstellen: Da ich in diesem Fall um eine Antwort in elektronischer Form bitte, sollten Sie alle gesammelten Dokumente in einem geeigneten Format, z. B. als PDF-Dateien, zusammenstellen und sicherstellen, dass sie per E-Mail versendet werden können. Bei der Erfassung von Vermerken und interner Kommunikation sollten Sie einige wichtige Punkte beachten: 1. Vollständigkeit: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Vermerke und interne Kommunikationen erfassen, die sich auf die Planung, Organisation oder Durchführung der Bürgerbeteiligungsveranstaltungen beziehen. Dazu gehören E-Mails, Notizen, Protokolle von Besprechungen, Memos und sonstige interne Korrespondenz. 2. Datenschutz: Achten Sie darauf, personenbezogene Daten oder Daten von Dritten gemäß § 9 IFG NRW zu schwärzen oder zu entfernen, bevor Sie die Informationen weitergeben. Dies kann die privaten Kontaktdaten eines Mitarbeiters oder Mitarbeiterin der Stadtverwaltung sein, nicht dienst-gebundene Handynummern oder andere persönliche Informationen von Mitarbeitern, externen Partnern oder Bürgern umfassen. Ich sehe aus den übersandten Dokumenten, dass Sie wissen, wie man "weißt" sollten Sie aber trotzdem irgendwo etwas übersehen, keine Sorge, ich prüfe und schwärze alles gewissenhaft vor Veröffentlichung auf FragDenStaat oder anderen Plattformen, die zur Informationsfreiheit und Stärkung der Demokratie beitragen. Wenn es Ihnen keine Umstände macht, würde ich eine Schwärzung gegenüber einer Weißung bevorzugen. Da ich im Zuge meiner Schwerbehinderung Einschränkungen in der Sehkraft habe, ist der Kontrast bei der Abgrenzung von Text zu Schwärzungen wichtig für mich. Weißen ist leider nicht besonders barrierefrei. Vielen Dank für Ihr Verständnis im Voraus. 3. Vertraulichkeit: Prüfen Sie die erfassten Vermerke und Kommunikationen auf vertrauliche Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Wenn vertrauliche Informationen vorliegen, sollten Sie abwägen, ob sie unter einen Ausschlussgrund des IFG NRW fallen und ob sie geschwärzt werden müssen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Ausschlussgrund vorliegt oder eine Schwärzung notwendig ist, der Stadtrechtsdirektor dürfte ja auf derselben Etage setzen und freut sich sicher über ein freundliches Gesicht und wenn mal jemand etwas Licht in seine Höhle lässt. 4. Kontext: Stellen Sie sicher, dass die bereitgestellten Vermerke und Kommunikationen genügend Kontext bieten, damit der Antragsteller die Informationen nachvollziehen kann. Wenn nötig, fügen Sie begleitende Erläuterungen oder Zusammenfassungen bei, die die Hintergründe und Zusammenhänge der bereitgestellten Informationen erklären. Das gilt übrigens auch für Schwärzungen. Es muss für den Antragsteller nachvollziehbar sein, warum geschwärzt wurde und in welchem Kontext. Passiert das nicht, kommt es schnell mal zur berechtigten Klage vor dem VG :) 5. Klarheit und Nachvollziehbarkeit: Achten Sie darauf, dass die erfassten Vermerke und Kommunikationen klar und verständlich sind. Wenn Abkürzungen, Fachbegriffe oder interne Bezeichnungen verwendet werden, die für den Antragsteller verwirrend sein könnten, fügen Sie eine Liste mit Erklärungen oder Definitionen bei. 6. Format und Struktur: Organisieren Sie die erfassten Vermerke und Kommunikationen in einer strukturierten und logischen Weise, beispielsweise chronologisch oder nach Themen. Dies erleichtert dem Antragsteller das Verständnis der Informationen und ermöglicht eine effiziente Bearbeitung der Anfrage. Ich freue mich auf die Übersendung der beantragten amtlichen Informationen und verbleibe bis dahin. Bitte lassen Sie mich nicht schon wieder die LDI bei einem IFG Antrag an die Stadtverwaltung zur Vermittlung einschalten. Das ist mir als Bürger jedes Mal peinlich für meine Stadt. Wir können das besser. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271793/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
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Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
Betreff versteckt
Datum
31. März 2023 20:04
Status
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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, es ist wieder so weit, die Stadt Mönchengladbach macht wieder mal Unfug. Ich bitte um Vermittlung bei …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Smart City Projekt Mönchengladbach - Bürgerbeteiligung - Integration & Inklusion“ [#271793]
Datum
4. April 2023 15:56
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es ist wieder so weit, die Stadt Mönchengladbach macht wieder mal Unfug. Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/271793/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die angefragten Informationen trotz Vorhandensein, nach Ablauf der gesetzlichen Frist ohne Begründung bisher nicht übermittelt wurden oder ein rechtsmittelfähiger Ablehnungsbescheid ergangen ist, aus dem evtl. Ablehnungsgründe hervorgehen. Normalerweise bin ich nicht so pingelig mit Fristen, aber die Dame im Speziellen hat schon mal ein Anliegen, das ich angefragt habe, 3 Monate verschleppt und nur geantwortet, nachdem ich einen Stadtrat um Vermittlung gebeten habe. Ich hätte die amtlichen Informationen oder einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid diesmal am liebsten, bevor ich an Altersschwäche sterbe. Mein Vorschlag vielleicht mal am 13. auf die übermittelte dienstliche Handynummer anrufen und ein Gespräch anbieten und Beratung bei Fragen. Ich halte Frau T. für hochintelligent, aber einfach nur unerfahren mit Anträgen nach dem IFG und daher vielleicht auch etwas unsicher. Halten Sie aber ihren Bullshit-Bingo Zettel bereit, die kennt alle Buzzwörter die es gibt. Viel Erfolg. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 271793.pdf - 2023-03-05_1-smartcity-mg-burgerbeteiligung.pdf - 2023-03-31_1-6000004472-m-436-smart-cities.pdf - 2023-03-31_1-besttigungsmartcitystrategieentwicklung.pdf - 2023-03-31_1-smartcitystrategiemg.pdf Anfragenr: 271793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271793/
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Kommunalverwaltung Mönchengladbach
209.2.3.2.10-2448/23 Dokumente zum Smart City Projekt Mönchengladbach - Bürgerbeteiligung – aus dem Bereich Integr…
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
209.2.3.2.10-2448/23 Dokumente zum Smart City Projekt Mönchengladbach - Bürgerbeteiligung – aus dem Bereich Integration & Inklusion #271793
Datum
26. Mai 2023 13:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat mich angeschrieben und Ihr Begehren noch einmal dahingehend zusammengefasst, dass Sie zu sämtlichen der Geschäftsstelle des Integrationsrates und der Inklusionsbeauftragten vorliegenden internen Dokumente in Bezug auf die bisher erfolgten Bürgerbeteiligungsveranstaltungen zur Smart City Mönchengladbach, insbesondere Vermerke und interne Kommunikation, Informationszugang beantragen. Sie hat mich gebeten, Ihnen direkt zu antworten und die LDI NRW in cc zu nehmen. Dieser Bitte komme ich gerne nach. Voranstellen möchte ich, dass die LDI NRW in ihrem Anschreiben völlig zurecht darauf hinweist, dass gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen hat. Bereits mit E-Mail vom 02.11.2022 haben wir daher Ihre erste Anfrage inhaltlich beantwortet und – auf Ihren IFG-Antrag vom 01.03.2023 hin – noch einmal mit umfassenden und ganz aktuellen Informationen hinterlegt bzw. ergänzt. Darüber hinausgehende Informationen liegen hier indes nicht vor. Da sich der Informationszugangsanspruch nur auf vorhandene Informationen bezieht, kann ich Ihrem Begehren, soweit ihm Ihrer Ansicht nach bisher nicht entsprochen wurde, auch nicht in anderer Weise nachkommen. Insofern verweise ich auf die einschlägigen Ausführungen auf der Homepage der LDI NRW: Zugängliche Informationen nach dem IFG NRW sind alle vorhandenen amtlichen Informationen unabhängig von der Form ihrer Aufbewahrung. Sie können also nicht nur alle Informationen einsehen, die in Schriftform festgehalten sind, sondern auch solche Informationen, die in Bild, Ton oder in sonstiger Weise dokumentiert sind. Nicht umfasst vom Informationszugangsrecht sind über die vorhandenen amtlichen Informationen hinausgehende Erklärungen, Bewertungen, Prognosen oder Ähnliches: Es besteht also kein Anspruch darauf, vorhandene Informationen zusätzlich erläutert zu bekommen. Der Informationsanspruch ist auf die bei der öffentlichen Verwaltung vorhandenen Informationen beschränkt. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich der Aufwand der Behörden in einem zumutbaren Rahmen hält. Die Behörden sind nicht verpflichtet, Informationen zu beschaffen, zu rekonstruieren oder aufzubereiten. Der Antrag auf Informationszugang geht daher ins Leere, wenn die begehrten Informationen tatsächlich nicht vorhanden sind. Unerheblich ist dabei auch, dass die Behörde die Informationen zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgabe eigentlich haben sollte. Ungeachtet dessen möchte ich anmerken, dass die hinter Ihrer formalen Antragsformulierung stehende Frage nach der Berücksichtigung inklusiver und integrativer Aspekte und Interessen im Rahmen der Smart City Strategie vollumfänglich gesehen und partizipativ erörtert wurde. Die Berücksichtigung dieser Interessen ist integrativer Bestandteil der Smart City Strategie und hat – wie Sie den vorhandenen und Ihnen bereits übersandten Informationen entnehmen können – umfassend Niederschlag in der städtischen Strategieplanung gefunden. Den latenten Vorwurf, die relevanten Stellen in Bezug auf Integration und Inklusion nicht in die Planungen und Ausführung der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Smart City Strategieentwicklung integriert zu haben, weisen wir daher entschieden zurück. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [geschwärzt] Dokumente zum Smart City Projekt Mönchengladbach - Bürgerbeteiligung – aus dem Bereich Integratio…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [geschwärzt] Dokumente zum Smart City Projekt Mönchengladbach - Bürgerbeteiligung – aus dem Bereich Integration & Inklusion #271793 [#271793]
Datum
26. Mai 2023 19:53
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], zum Schreiben der Stadt Mönchengladbach vom 26.05.2023 nehme ich im Zuge der Vermittlung wie folgt Stellung: Die Stadt beruft sich in Ihrem Schreiben als Ablehnungsgrund für meinen Informationsfreiheitsantrag darauf, dass der Antrag auf Informationszugang ins Leere geht, da die begehrten Informationen tatsächlich nicht vorhanden seien. Mein IFG Antrag umfasst "sämtliche der Geschäftsstelle des Integrationsrates und der Inklusionsbeauftragten vorliegenden interne Dokumente in Bezug auf die bisher erfolgten und geplanten Bürgerbeteiligungsveranstaltungen zur Smart City Mönchengladbach, insbesondere Vermerke und interne Kommunikation". Die Stadt und auch die einbezogenen Stellen, siehe Anlage ZusatzInfosIFGA.pdf, berufen sich gebetsmühlenartig darauf, die Berücksichtigung dieser essenziellen Interessen, (inklusive und integrative Aspekte im Rahmen der Smart City Strategie MG) wären integrativer Bestandteil der Smart City Strategie gewesen und haben umfassend Niederschlag in der städtischen Strategieplanung gefunden. Den "latenten Vorwurf", die relevanten Stellen in Bezug auf Integration und Inklusion nicht in die Planungen und Ausführung der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Smart City Strategieentwicklung integriert zu haben, weise Sie daher entschieden zurück. Meiner Auffassung als Bürger der Stadt Mönchengladbach nach kann man nicht behaupten, man hätte über Jahre (die Projektierung startete Q4/2020) eng zusammengearbeitet und inklusive u. Integrative Aspekte, die unter anderem als Leitlinie Fördervoraussetzung für das 15 Millionen Euro schwere Förderprogramm des Bundes sind (siehe Anlage S.14 der Smart City Charta) erfüllt, aber dann im selben Atemzug sagen, es gibt darüber keinerlei, nicht eine einzige amtliche Information in der Stadtverwaltung, die diese enge Zusammenarbeit in irgendeiner Form schriftlich belegt, die man im Zuge einer Informationsfreiheitsanfrage übersenden könne. Keine E-Mails, keine interne Kommunikation, keine Akten, keine Aktenvermerke, keine Notizen, kein Audiomaterial, nichts. Seit 2020. Die Stadt in Form der Projektleitung Smart City Mönchengladbach sagt hier schlichtweg amtliche Informationen in Bezug auf die bisher erfolgten und geplanten Bürgerbeteiligungsveranstaltungen zur Smart City Mönchengladbach existieren weder bei der Projektleitung, noch bei der Stabsstelle Integration oder der Inklusionsbeauftragten, ergo wurden nie erstellt und veraktet. Die Stabsstelle Integrationsrat teilte unter anderem im Zuge dieser IFG Anfrage mit, sie "steht im engen Austausch mit den städtischen Fachbereichen sowie Akteuren außerhalb der Stadtverwaltung. Selbstverständlich wird die Integrationsplanung auch in der Smart City Umsetzungsphase ihre Expertise einbringen, um ein zielgruppenspezifisches Vorgehen bei der Evaluierung von Wirkungsmessungen innerhalb des Smart City Programmbereichs in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Smart City Programmleitung zu erreichen." Wie sich dieser enge Austausch zwischen allen Beteiligten über Jahre ohne die Erstellung jeglicher amtlichen Informationen gestaltet, auf die ein Bürger nach dem IFG NRW im Sinne der Transparenz und der verfassungsmäßig verbrieften Kontrolle und dem Nachvollziehen von Verwaltungshandeln Zugriff hätte, bleibt wohl vorerst ein ungelöstes Mysterium, dem sich im Zweifelsfall wohl ein Verwaltungsgericht annehmen muss, wenn die Stadt auf dieser Ausführung weiterhin besteht. Ich halte die Ablehnungsbegründung der Stadt für diesen Antrag aus den oben genannten Gründen für unwahr und darüber hinaus auch nicht für plausibel. Zur besseren Einordnung des Wahrheitsgehalts der Stellungnahme der Stadt. Die spezifische Nachfrage nach genau diesen Informationen bei der Stabsstelle Integration und der Inklusionsbeauftragten beruht vor allem darauf, dass mir die Inklusionsbeauftragte der Stadt als schwerbehindertem Bürger, der Sie in einer E-Mail vom 27. Dezember 2022 um Information gebeten und eine engere Zusammenarbeit zwischen der Projektleitung Smart City MG und den Fachstellen für Integration & Inklusion vorgeschlagen hat, in einem darauf folgenden Telefonat im Januar 2023 mitteilte, dass Sie zwar von der Projektleitung Smart City zu einer Bürgerbeteiligungsveranstaltung schriftlich eingeladen wurde, diese aber aufgrund von hoher Arbeitsbelastung nicht wahrnehmen konnte und dafür bei mir um Entschuldigung gebeten hat und versprach, das Thema genauer im Blick zu haben in der Zukunft. Es gibt also anscheinend diese amtlichen Informationen, die die Stadt angeblich nicht haben will. Ich weiß nicht, wie es bei Ihnen als Aufsichtsbehörde aussieht, aber ich lasse mir nicht gerne ins Gesicht lügen. Sollten Sie also ebenfalls Zweifel am Wahrheitsgehalt der Ausführungen der Stadt Mönchengladbach haben, verweise ich auf die weitreichenden Befugnisse, die die LDI NRW hat, den Wahrheitsgehalt der Aussagen auch vor Ort zu prüfen. Sollte die Stadt auf ihren Ausführungen beharren, weisen Sie sie bitte darauf hin, mir einen ordentlichen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid an die der Stadt bekannte postalische Adresse zu übersenden, damit ich Rechtsmittel gegen die Entscheidung prüfen kann. Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 271793 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
AW: [geschwärzt] Dokumente zum Smart City Projekt Mönchengladbach - Bürgerbeteiligung – aus dem Bereich Integration & Inklusion #271793 [#271793]
Datum
26. Mai 2023 19:59
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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8,1 MB
Guten Tag, ich hatte vergessen, die Anlage mitzusenden, auf die ich mich in meiner vorherigen E-Mail beziehe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - zusatzinfosifga.pdf Anfragenr: 271793 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]