Smartphone Nutzung im Dienst

Anfrage an: Thüringer Polizei

1. in welchem Umfang Mobile Endgeräte (Laptops, Tables, Smartphones u.ä) im Dienstgebrauch eingesetzt werden. Dazu bitte ich genau:
1.1. Produkte welcher Marken, in welchem Umfang, eingesetzt werden
1.2. Welche Betriebssysteme, und in welchen Versionen, eingesetzt werden. Wie wird sichergestellt das diese aktuell sind?
1.3 Welche Applikationen sind auf diesen Geräten zugelassen
1.3.1 In welcher Form entschieden wird was zugelassen ist
1.3.2 In welchem Umfang werden diese eingesetzt
2. Kommt eine sog. Fahndungsapp zu Überprüfung einzelner Personen, Fahrzeugkennzeichen o.ä. zum Einsatz? Wenn ja:
2.1 um was für eine App handelt es sich hier?
2.2 Welche Daten werden bei anfragen über diese App erfasst?
3. Auf welchem Wege sichergestellt wird das Datenschutz und Sicherheit gewährleistet? Gibt es Trainings-Szenarien wie auf Cyber-Angriffe reagiert wird? Wenn ja bitte ich zugriff auf diese.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. März 2019
  • Frist
    9. April 2019
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. in we…
An Thüringer Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Smartphone Nutzung im Dienst [#60461]
Datum
7. März 2019 14:16
An
Thüringer Polizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. in welchem Umfang Mobile Endgeräte (Laptops, Tables, Smartphones u.ä) im Dienstgebrauch eingesetzt werden. Dazu bitte ich genau: 1.1. Produkte welcher Marken, in welchem Umfang, eingesetzt werden 1.2. Welche Betriebssysteme, und in welchen Versionen, eingesetzt werden. Wie wird sichergestellt das diese aktuell sind? 1.3 Welche Applikationen sind auf diesen Geräten zugelassen 1.3.1 In welcher Form entschieden wird was zugelassen ist 1.3.2 In welchem Umfang werden diese eingesetzt 2. Kommt eine sog. Fahndungsapp zu Überprüfung einzelner Personen, Fahrzeugkennzeichen o.ä. zum Einsatz? Wenn ja: 2.1 um was für eine App handelt es sich hier? 2.2 Welche Daten werden bei anfragen über diese App erfasst? 3. Auf welchem Wege sichergestellt wird das Datenschutz und Sicherheit gewährleistet? Gibt es Trainings-Szenarien wie auf Cyber-Angriffe reagiert wird? Wenn ja bitte ich zugriff auf diese.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Polizei
Antrag auf Aktenauskunft Bezug nehmend aufIhre E-Mail vom 7. März 2019 darf ich Ihre Fragen wie folgt beantworten:…
Von
Thüringer Polizei
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Aktenauskunft
Datum
26. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Bezug nehmend aufIhre E-Mail vom 7. März 2019 darf ich Ihre Fragen wie folgt beantworten: 1. In welchem Umfang mobile Endgeräte (Laptops, Tablets, Smartphones u. ä.) im Dienstg brauch eingesetzt werden. Dazu bitte ich genau: 1.1. Produkte welcher Marken, in welchem Umfang, eingesetzt werden Aktuell führt die Landespolizeidirektion in ihren Bestandsnachweisen - 852x Notebook der Hersteller Lenovo, HP, Schenker, Dell, Fujitsu, Acer - 5x Tablets der Hersteller Samsung und Apple und Asus - 24x SmartphonederHersteller Apple, Huawei und Samsung. Zu allen anderen Fragen darf ich Ihnen gem. $ 7/! Nr. 6 ThürlFG leider keine Auskunft erteilen. 1.2. Welche Betriebssysteme und in welchen Versionen, werden. Wie wird sichergestellt, dass diese aktuell sind? 1.3 Welche Applikationen sind auf diesen Geräten zugelassen? 1.3.1 In welcher Form entschieden wird, was zugelassen ist? 1.3.2 In welchem Umfang werden diese eingesetzt? 2. Kommt eine sog. Fahndungsapp zur Überprüfung einzelner Personen, Fahrzeugkennzeichen o. ä. zum Einsatz? Wenn ja: 2.1 Um was für eine App handelt es sich hier? 2.2 Welche Daten werden bei Anfragen über diese App erfasst? 3. Auf welchem Wege sichergestellt wird das Datenschutz und Sicherheit gewährleistet? Gibt es Trainings-Szenarien wie auf Cyber-Angriffe reagiert wird? Wenn ja bitte ich Zugriff auf diese. Ich bedaure, Ihre Fragen nicht vollumfänglich beantwortet zu haben, hoffe jedoch, dass ich Ihnen wenigstens ein Stück weit Klarheit verschaffen konnte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Aktenauskunft (22.61-0203-3/2019 VIS 26147/2019) [#60461] Sehr geehrte Damen und Herren, in ihrem …
An Thüringer Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Aktenauskunft (22.61-0203-3/2019 VIS 26147/2019) [#60461]
Datum
2. April 2019 21:08
An
Thüringer Polizei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in ihrem Schreiben vom 26. März 2019 haben sie meine Anfrage lediglich in einem der 8 Punkte beantwortet. Ich bitte sie darzulegen weshalb einer Herausgabe der nicht beantworteten Punkten unter Berufung auf § 7.1.6 Thür. IFG zum Schutz der öffentliche Sicherheit, insbesondere die Tätigkeit der Polizei, des Verfassungsschutzes, der sonstigen für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, der Staatsanwaltschaften oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden haben könnte. Ich bitte um eine schnellstmögliche Antwort, jedoch spätestens innerhalb eines Monats. Ich behalte mir stets das Recht vor diese Anfrage gemäß § 12.1ThürIFG an den TLfDI zur Vermittlung weiterzuleiten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60461 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Polizei
Zweites Auskunftsersuchen unter Bezugnahme auf Ihre Nachfrage darf ich Ihnen im Folgenden die Gründe für meine Zur…
Von
Thüringer Polizei
Via
Briefpost
Betreff
Zweites Auskunftsersuchen
Datum
8. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
unter Bezugnahme auf Ihre Nachfrage darf ich Ihnen im Folgenden die Gründe für meine Zurückhaltung, ich hoffe ausreichend transparent, kurz darstellen. Eine Aussage darüber, ob die Thüringer Polizei Windows, Apple, Linux oder ein anderes Betriebssystem/Modell nutzt, ist genauso sicherheitsrelevant wie die Information über genutzte Apps und Applikationen. Aus jeder dieser Auskünfte ließen sich Rückschlüsse ziehen, die ein Ausspionieren oder Sabotieren unserer genutzten Endgeräte erleichterten. Dasselbe gilt natürlich auch für die Anwendungen und Maßnahmen, mit denen wir unsere Daten schützen. Zum Beispiel könnten mit dem Wissen um die Verschlüsselung eben auch Wege der Entschlüsselung gefunden werden. Natürlich bereitet sich auch die Thüringer Polizei auf Cyberattacken vor. Jedoch über Trainingsszenarien zu reden, verbietet sich insbesondere aus Gründen der Geheimhaltung. Bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich nimanden auf mögliche Angriffsmöglichkeiten aufmerksam machen möchte. Da Sie sich sicherlich die Folgen eines gelungenen Anschlags aufdie Polizei ausmalen können, gestatten Sie mir bitte eine Gegenfrage: „Welches Ziel verfolgen Sie mit dem erfragten Wissen?“ Hinsichtlich der erwogenen Beteiligung des TLfDI möchte ich Sie ausdrück- lich ermutigen. Ich bin überzeugt, dass dieser meine Auffassungteilt, ließe mich jedoch auch gerne vom Gegenteil überzeugen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zweites Auskunftsersuchen (22.61-0203-3/2019 VIS 26147/2019) [#60461] Sehr geehrt<< Anrede >> vie…
An Thüringer Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zweites Auskunftsersuchen (22.61-0203-3/2019 VIS 26147/2019) [#60461]
Datum
23. April 2019 00:14
An
Thüringer Polizei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank dass sie in ihrem Schreiben vom 08.04.2019 ihre Beweggründe zur Ablehnung meines IFG Antrages gemäß § 7/1 Nr. 6 ThürlFG dargelegt habt. In dem angesprochenen Schreiben fragten sie "Welches Ziel verfolgen Sie mit dem erfragten Wissen?". Dazu sei nur gesagt: Ein Anschlag auf die Polizei oder andere (öffentliche) Einrichtungen ist weder in ihrem noch in meinem Sinne, mit meinem Antrag auf Aktenauskunft verfolge ich das Ziel darüber Auskunft zu erlangen, wie auch meine Daten bei ihnen verarbeitet werden und welchen Risiken diese ausgesetzt sind. Zugegebenermaßen ist meine Anfrage in Punkt 3 sehr kritisch zu betrachten, allerdings sind die anderen Punkte davon nicht betroffen. Gesetzeszweck des ThürIFG ist es, gemäß ThürIFG § 1, "Transparenz der Verwaltung vergrößern, die Möglichkeiten der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürger verbessern", vor diesem Hintergrund möchte ich insbesondere die Bedeutung von Punkt 2 meines Auskunftsersuchen hervorheben: Mit einer möglicherweise eingesetzten Fahndungsapp, bzw. einer Applikation welche zur Aufnahme und/oder Überprüfung von Personalien oder vergleichbarem genutzt wird, können auch Daten von mir aufgenommen werden. Daten welche im Falle eines Datenlecks negative Folgen für meine Person nach sich ziehen könnten. An dieser Stelle tritt meiner Ansicht nach die "Möglichkeiten der Kontrolle" in Kraft. Einfache Aussagen aussagen wie: "es wird eine Fahndungsapp eingesetzt, Daten werden über einen Zeitraum von xxx auf Servern des LKA in Verschlüsselter Form gespeichert, auf diese Daten kann nur im Rahmen von yz zugegriffen werden." Da ich, aus den ausgeführten Gründen, weiterhin davon ausgehe dass mein Informationsanspruch trotz ihrer Ablehnung besteht werde ich diese Anfrage an den TLfDI weiterleiten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60461 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Th…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Smartphone Nutzung im Dienst“ [#60461] [#60461]
Datum
23. April 2019 00:18
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Thüringen (ThürIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/60461 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da hier der Gesetzeszweck des ThürIFG, "Möglichkeiten der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürger verbessern", nicht gerecht wird. Diese Ansicht vertrete ich, auch unter Betrachtung der ablehnenden den Schreiben, aufgrund der in meinem Schreiben vom 23.04.2019 aufgeführten Gründen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 60461.pdf - 2019-03-26_1-60461_2019-03-26_antwort_unvollstaendig_geschwaerzt.pdf - 2019-04-08_1-60461_2019-04-08_zweites_auskunftsersuchen_geschwaerzt.pdf Anfragenr: 60461 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in angefügtes Schreiben nebst Anlage übersende ich Ihnen im Auftrag von . Mit freundlic…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Smartphone Nutzung im Dienst“ [#60461]
Datum
26. April 2019 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
96,9 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in angefügtes Schreiben nebst Anlage übersende ich Ihnen im Auftrag von . Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Polizei
Auskunftsersuchenzu eingesetzten "Fahndungsapps” bzw. vergleichbarer Applikationen in Ihrem Ersuchen begehren…
Von
Thüringer Polizei
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchenzu eingesetzten "Fahndungsapps” bzw. vergleichbarer Applikationen
Datum
26. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
in Ihrem Ersuchen begehren Sie Auskunft zu eingesetzten „Fahndungsapps“ bzw. vergleichbarer Applikationen, welche u. a. zur Aufnahme und/oder Überprüfung von Personalien oder vergleichbarem genutzt werden können. Im Sinne Ihrer Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass die Thüringer Polizei gegenwärtig keine derartigen „Fahndungsapps“ bzw. Applikationen nutzt.

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Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei Anfrage „Smartphone Nutzung im Dienst“ - Zwischennachricht
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Smartphone Nutzung im Dienst“ - Zwischennachricht
Datum
31. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen