SMS Schutzzone Syrien

Die SMS, mit der Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer Minister Heiko Maas über ihren Vorschlag einer internationale Schutzmission in Nordsyrien informiert hat.
Falls Herr Maas bzw. das Auswärtige Amt eine Antwort auf die SMS verfasst hat, bitte ich Sie mir diese ebenfalls zuzuschicken.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die SMS, mit der Mi…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SMS Schutzzone Syrien [#170851]
Datum
22. November 2019 15:10
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die SMS, mit der Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer Minister Heiko Maas über ihren Vorschlag einer internationale Schutzmission in Nordsyrien informiert hat. Falls Herr Maas bzw. das Auswärtige Amt eine Antwort auf die SMS verfasst hat, bitte ich Sie mir diese ebenfalls zuzuschicken.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170851 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1197 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22.11.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: SMS Schutzzone Syrien [#170851]
Datum
28. November 2019 08:48
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1197 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22.11.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 22. November 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1197 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1197 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 22.11…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: SMS Schutzzone Syrien [#170851]
Datum
11. Dezember 2019 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1197 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 22.11.2019 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1197 vom 28.11.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 22. November 2019 (Bezug 1.) kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Im Bundesministerium der Verteidigung liegen keine amtlichen Informationen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 2 Nr. 1 IFG. Bereits vor Antragseingang waren die antragsgegenständlichen SMS gelöscht. Mit freundlichen Grüßen