SMS- und E-Mail-Verkehr zwischen Angela Merkel und Thomas dé Maiziere

Anfrage an: Bundeskanzleramt

-den SMSverkehr zwischen Angela Merkel und Thomas dé Maiziere vom 01.01.2017 bis zum 01.05.2017
-den E-Mailverkehr zwischen Angela Merkel und Thomas dé Maiziere vom 01.01.2017 bis zum 01.05.2017

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Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Mai 2017
  • Frist
    27. Juni 2017
  • Ein:e Follower:in
Luke Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -den SMSverkehr …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Luke Müller
Betreff
SMS- und E-Mail-Verkehr zwischen Angela Merkel und Thomas dé Maiziere [#21585]
Datum
22. Mai 2017 16:48
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-den SMSverkehr zwischen Angela Merkel und Thomas dé Maiziere vom 01.01.2017 bis zum 01.05.2017 -den E-Mailverkehr zwischen Angela Merkel und Thomas dé Maiziere vom 01.01.2017 bis zum 01.05.2017 Senden Sie mir die Dokumente wenn nötig per E-mail.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Luke Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Luke Müller
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2017/NA 052 Sehr geehrter Herr Müller, ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: SMS- und E-Mail-Verkehr zwischen Angela Merkel und Thomas dé Maiziere [#21585]
Datum
29. Mai 2017 09:42
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2017/NA 052 Sehr geehrter Herr Müller, ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24. Mai 2017 und bitte Sie um Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen

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Luke Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Postanschrift ist beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Luke Müller Anfragenr…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Luke Müller
Betreff
AW: WG: SMS- und E-Mail-Verkehr zwischen Angela Merkel und Thomas dé Maiziere [#21585]
Datum
29. Mai 2017 13:24
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Postanschrift ist beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Luke Müller Anfragenr: 21585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Luke Müller << Adresse entfernt >>