SMS-Wechsel zwischen Kanzlerin Merkel und EU-Kommissionspräsidentin Von der Leyen

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Den SMS-Wechsel zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen seit ihrem Amtsantritt Ende 2019. Über die Existenz eines solchen "nahezu täglichen" Austausches berichtete die Süddeutsche Zeitung [1].

Ich möchte in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin verweisen, dass auch Twitter-Direktnachrichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben werden müssen [2]. Im Gegensatz zu einer früheren Anfrage des Antragsstellers [3] zielt der nun gestellte Antrag auf eine klar abgegrenzte Serie von Nachrichten, daher kann nicht wie zuvor von einer "themenunabhängige Ausforschung des Kornmunikationsverhaltens einer einzelnen Person" gesprochen werden. Mit Bezug auf den oben erwähnten Bericht in der Süddeutschen Zeitung und die Themen der eben zu Ende gegangene deutsche EU-Ratspräsidentschaft kann davon ausgegangen werden, dass zumindest einige der Nachrichten eine aktenrelevante Information enthalten. Der Antragsteller verweist darauf, dass er eine analoge Anfrage auch an die EU-Kommission unter der Richtlinie 1049/2001 gestellt hat [4].

[1] https://www.sueddeutsche.de/politik/europaeische-union-deutsche-ratspraesidentschaft-bilanz-1.5160801
[2] https://fragdenstaat.de/blog/2020/08/26/vg-berlin-urteil-klage-bmi-twitter-direktnachrichten/
[3] https://fragdenstaat.de/anfrage/sms-der-bundeskanzlerin/#nachricht-163494
[4] https://www.asktheeu.org/en/request/sms_exchange_between_chancellor

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
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Alexander Fanta
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den SMS-Wechsel …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
SMS-Wechsel zwischen Kanzlerin Merkel und EU-Kommissionspräsidentin Von der Leyen [#207569]
Datum
1. Januar 2021 11:18
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den SMS-Wechsel zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen seit ihrem Amtsantritt Ende 2019. Über die Existenz eines solchen "nahezu täglichen" Austausches berichtete die Süddeutsche Zeitung [1]. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin verweisen, dass auch Twitter-Direktnachrichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben werden müssen [2]. Im Gegensatz zu einer früheren Anfrage des Antragsstellers [3] zielt der nun gestellte Antrag auf eine klar abgegrenzte Serie von Nachrichten, daher kann nicht wie zuvor von einer "themenunabhängige Ausforschung des Kornmunikationsverhaltens einer einzelnen Person" gesprochen werden. Mit Bezug auf den oben erwähnten Bericht in der Süddeutschen Zeitung und die Themen der eben zu Ende gegangene deutsche EU-Ratspräsidentschaft kann davon ausgegangen werden, dass zumindest einige der Nachrichten eine aktenrelevante Information enthalten. Der Antragsteller verweist darauf, dass er eine analoge Anfrage auch an die EU-Kommission unter der Richtlinie 1049/2001 gestellt hat [4]. [1] https://www.sueddeutsche.de/politik/europaeische-union-deutsche-ratspraesidentschaft-bilanz-1.5160801 [2] https://fragdenstaat.de/blog/2020/08/26/vg-berlin-urteil-klage-bmi-twitter-direktnachrichten/ [3] https://fragdenstaat.de/anfrage/sms-der-bundeskanzlerin/#nachricht-163494 [4] https://www.asktheeu.org/en/request/sms_exchange_between_chancellor
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta Anfragenr: 207569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207569/ Postanschrift Alexander Fanta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta (Follow the Money)
Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort
146,6 KB
Alexander Fanta
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AW: [#207569] Sehr geehrte<< Anrede >> danke für die Bestätigung meiner Anfrage. Ich möchte klarstell…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
AW: [#207569]
Datum
18. Januar 2021 13:10
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für die Bestätigung meiner Anfrage. Ich möchte klarstellen, dass ich diese ausschließlich in meinem eigenen Namen stelle, allerdings in Ausübung meiner journalistischen Tätigkeit. Ich nehme die Unterrichtung über mögliche Kosten der Anfrage zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta Anfragenr: 207569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207569/ Postanschrift Alexander Fanta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen