SMS-Wechsel zwischen Kanzlerin Merkel und EU-Kommissionspräsidentin Von der Leyen
Den SMS-Wechsel zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen seit ihrem Amtsantritt Ende 2019. Über die Existenz eines solchen "nahezu täglichen" Austausches berichtete die Süddeutsche Zeitung [1].
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin verweisen, dass auch Twitter-Direktnachrichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben werden müssen [2]. Im Gegensatz zu einer früheren Anfrage des Antragsstellers [3] zielt der nun gestellte Antrag auf eine klar abgegrenzte Serie von Nachrichten, daher kann nicht wie zuvor von einer "themenunabhängige Ausforschung des Kornmunikationsverhaltens einer einzelnen Person" gesprochen werden. Mit Bezug auf den oben erwähnten Bericht in der Süddeutschen Zeitung und die Themen der eben zu Ende gegangene deutsche EU-Ratspräsidentschaft kann davon ausgegangen werden, dass zumindest einige der Nachrichten eine aktenrelevante Information enthalten. Der Antragsteller verweist darauf, dass er eine analoge Anfrage auch an die EU-Kommission unter der Richtlinie 1049/2001 gestellt hat [4].
[1] https://www.sueddeutsche.de/politik/europaeische-union-deutsche-ratspraesidentschaft-bilanz-1.5160801
[2] https://fragdenstaat.de/blog/2020/08/26/vg-berlin-urteil-klage-bmi-twitter-direktnachrichten/
[3] https://fragdenstaat.de/anfrage/sms-der-bundeskanzlerin/#nachricht-163494
[4] https://www.asktheeu.org/en/request/sms_exchange_between_chancellor
Information nicht vorhanden
-
Datum1. Januar 2021
-
6. Februar 2021
-
5 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!