Social Media

Gutachten, Vermerke oder sonstige Unterlagen zur rechtlichen Beurteilung von Social-Media-Angeboten und Podcasts der Bundesregierung.

Ich beziehe mich insbesondere aber nicht nur auf ein Gutachten, das in einem Beitrag der FAZ vom 8.1.2021 zu den Podcasts der Bundesregierung erwähnt wird, https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/neue-podcasts-wenn-die-bundesregierung-rundfunk-spielt-17130426.html. Dort heißt es: "Als rechtliche Grundlage für die digitale Expansion diente vor wenigen Jahren ein internes Gutachten."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
David Werdermann
David Werdermann (Gesellschaft für Freiheitsrechte)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten, Vermerke oder s…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
David Werdermann (Gesellschaft für Freiheitsrechte)
Betreff
Social Media [#220883]
Datum
22. Mai 2021 23:21
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten, Vermerke oder sonstige Unterlagen zur rechtlichen Beurteilung von Social-Media-Angeboten und Podcasts der Bundesregierung. Ich beziehe mich insbesondere aber nicht nur auf ein Gutachten, das in einem Beitrag der FAZ vom 8.1.2021 zu den Podcasts der Bundesregierung erwähnt wird, https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/neue-podcasts-wenn-die-bundesregierung-rundfunk-spielt-17130426.html. Dort heißt es: "Als rechtliche Grundlage für die digitale Expansion diente vor wenigen Jahren ein internes Gutachten."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220883/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen David Werdermann (Gesellschaft für Freiheitsrechte)
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr Antragsteller/in leider verzögert sich die Bescheidung Ihres Antrags noch ein wenig. Ich bitte dies zu ents…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
Zwischenstand - Social Media [#220883]
Datum
7. Juli 2021 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in leider verzögert sich die Bescheidung Ihres Antrags noch ein wenig. Ich bitte dies zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr Antragsteller/in ich möchte für Ihre Geduld bedanken und Sie bitten, die verlängerte Bearbeitungszeit zu ent…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Social Media [#220883]
Datum
6. September 2021 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich möchte für Ihre Geduld bedanken und Sie bitten, die verlängerte Bearbeitungszeit zu entschuldigen. Im Anhang finden Sie den Bescheid vorab per Mail. Das Original wird Ihnen per Post zugestellt. Mit freundlichen Grüßen

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