Social Media Accounts der Polizei Aachen

- social media Reglungen/Guidlines insb. in Bezug auf Twitter/Facebook der Polizei Aachen
- Regelungen/Richtlinien/eventuelle Rechtsgrundlagen auf dessen Basis Accounts durch die Polizei Aachen/der Polizei NRW auf Twitter und Facebook blockiert werden
- Informationen in wie weit das Blockieren von Twitter/Facebookaccounts durch die Polizei Aachen Dokumentiert wird
- Ein Verzeichnis von Dokumenten die in Zusammenhang mit dem Twitter/Facebook-Account der Polizei Aachen angefallen sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
Lilith Wittmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Social Media Accounts der Polizei Aachen [#43343]
Datum
16. Januar 2019 01:35
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- social media Reglungen/Guidlines insb. in Bezug auf Twitter/Facebook der Polizei Aachen - Regelungen/Richtlinien/eventuelle Rechtsgrundlagen auf dessen Basis Accounts durch die Polizei Aachen/der Polizei NRW auf Twitter und Facebook blockiert werden - Informationen in wie weit das Blockieren von Twitter/Facebookaccounts durch die Polizei Aachen Dokumentiert wird - Ein Verzeichnis von Dokumenten die in Zusammenhang mit dem Twitter/Facebook-Account der Polizei Aachen angefallen sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann
Polizeipräsidium Aachen
Sehr geehrte Frau Wittmann, in der Anlage reiche ich Ihnen die Antwort bezüglich Ihrer unten genannten Anfrage. …
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Social Media Accounts der Polizei Aachen [#43343]
Datum
7. Februar 2019 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
906,3 KB
Sehr geehrte Frau Wittmann, in der Anlage reiche ich Ihnen die Antwort bezüglich Ihrer unten genannten Anfrage. Mit freundlichem Gruß
Lilith Wittmann
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Unter Punkt 4 Fragte ich nach einer Liste von …
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
AW: Social Media Accounts der Polizei Aachen [#43343]
Datum
7. Februar 2019 12:38
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Unter Punkt 4 Fragte ich nach einer Liste von Dokumenten (z.B. Dokumentation, Schulungsmaterial, …), die im Bezug auf die Social-Media-Accounts angefallen sind. Diese Fragestellung wird in Ihrer Antwort leider nicht beantwortet. Daher möchte ich Sie nochmals darum bitten, mir "Ein Verzeichnis von Dokumenten, die in Zusammenhang mit dem Twitter/Facebook-Account der Polizei Aachen angefallen sind." zu übersenden. Vielen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann Anfragenr: 43343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Polizeipräsidium Aachen
Guten Morgen Frau Wittmann, Sie bitten nochmals um ein Verzeichnis von Dokumenten, die in Zusammenhang mit dem Tw…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Social Media Accounts der Polizei Aachen [#43343]
Datum
8. Februar 2019 09:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Morgen Frau Wittmann, Sie bitten nochmals um ein Verzeichnis von Dokumenten, die in Zusammenhang mit dem Twitter/Facebook-Account der Polizei Aachen angefallen sind, zu übersenden. Auf Seite zwei des Antwortschreibens, der zweitletzte Absatz erklärt, dass eine Dokumentation nicht stattfindet und somit auch kein Verzeichnis geführt wird. Ich hoffe, Ihrem Anliegen Rechnung getragen zu haben. Mit freundlichem Gruß