Social Media Accounts der Polizei Hamburg

Anfrage an: Polizei Hamburg

- social media Reglungen/Guidlines insb. in Bezug auf Twitter/Facebook der Polizei Hamburg
- Regelungen/Richtlinien/eventuelle Rechtsgrundlagen auf dessen Basis Accounts durch die Polizei Hamburg auf Twitter und Facebook blockiert werden
- Informationen in wie weit das Blockieren von Twitter/Facebookaccounts durch die Polizei Hamburg Dokumentiert wird
- Ein Verzeichnis von Dokumenten die in Zusammenhang mit dem Twitter/Facebook-Account der Polizei Hamburg angefallen sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2018
  • Frist
    6. Februar 2018
  • Ein:e Follower:in
Lilith Wittmann
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Polizei Hamburg Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Social Media Accounts der Polizei Hamburg [#25940]
Datum
5. Januar 2018 19:57
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- social media Reglungen/Guidlines insb. in Bezug auf Twitter/Facebook der Polizei Hamburg - Regelungen/Richtlinien/eventuelle Rechtsgrundlagen auf dessen Basis Accounts durch die Polizei Hamburg auf Twitter und Facebook blockiert werden - Informationen in wie weit das Blockieren von Twitter/Facebookaccounts durch die Polizei Hamburg Dokumentiert wird - Ein Verzeichnis von Dokumenten die in Zusammenhang mit dem Twitter/Facebook-Account der Polizei Hamburg angefallen sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann

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Polizei Hamburg
Sehr geehrte Frau Wittmann, Ihre Anfrage vom 5. Januar 2018 ist hier eingegangen. Umfassende Informationen zum T…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: Social Media Accounts der Polizei Hamburg [#25940]
Datum
29. Januar 2018 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Wittmann, Ihre Anfrage vom 5. Januar 2018 ist hier eingegangen. Umfassende Informationen zum Thema finden Sie inzwischen in diesem Dokument der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft: https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/60808/speichert-die-polizei-hamburg-daten-ihrer-twitter-follower-.pdf Die Social Media Regelungen ("Netiquette"), nach denen das Social Media Team der Polizei Hamburg moderiert und ggf. auch Accounts blockiert, finden Sie hier: https://www.polizei.hamburg/social-media-team Zur Verarbeitung der eingehenden Twitter-Erwähnungen und Facebook-Kommentare nutzt die Polizei Hamburg eine externe Software. Innerhalb dieses externen Programms ist eine Kategorisierung von Tweets und Kommentaren möglich (siehe Dokument in der Parlamentsdatenbank). Ein Verzeichnis über Dokumente, die "in Zusammenhang mit dem Twitter/Facebook-Account der Polizei Hamburg angefallen sind", liegt nicht vor. Mit freundlichen Grüßen