Social Media Aktivitäten der BNetzA

Anfrage an: Bundesnetzagentur

- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen der BNetzA
- Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.)
- Dokumente in denen die BNetzA seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. April 2018
  • Frist
    18. Mai 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Richtl…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten der BNetzA [#28951]
Datum
16. April 2018 18:10
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen der BNetzA - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen die BNetzA seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Wolf, anbei erhalten Sie die angefragten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen,
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Social Media Aktivitäten der BNetzA [#28951]
Datum
8. Mai 2018 12:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, anbei erhalten Sie die angefragten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen,
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Antwort vom 08.05.2018 auf meine Informatio…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten der BNetzA [#28951]
Datum
9. Mai 2018 13:43
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Antwort vom 08.05.2018 auf meine Informationsfreiheitsanfrage vom 16.04.2018. Bei der Durchsicht der von Ihnen mitgesandten Anhänge fiel mir auf, dass in dem Dokument "Guidelines_Team.pdf" auf Seite eins von einer "Anlage 'Ergänzung der Social-Media-Guidelines'" die Rede ist. Diese konnte ich unter den Anhängen Ihrer Nachricht leider nicht finden. Ich bitte Sie darum mir dieses und etwaige weitere Dokumente, die unter meine ursprüngliche Informationsfreiheitsanfrage fallen, ebenfalls noch zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 28951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Wolf, diese Ergänzungen sind ein lebendes Dokument, in dem lediglich die Teammitglieder der Re…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Social Media Aktivitäten der BNetzA [#28951]
Datum
15. Mai 2018 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, diese Ergänzungen sind ein lebendes Dokument, in dem lediglich die Teammitglieder der Redaktionen mit Zuständigkeiten namentlich genannt sind. Mit freundlichen Grüßen,