Social Media Aktivitäten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
- Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.)
- Dokumente in denen die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. April 2018
  • Frist
    29. Mai 2018
  • Kosten dieser Information:
    45,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Richtl…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk [#29234]
Datum
26. April 2018 11:22
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Sehr geehrter Herr Wolf, Ihre Anfrage nach dem IFG bezüglich der Social Media Aktivitäten der Bundesanstalt Techni…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bezüglich der Social Media Aktivitäten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (#29234)
Datum
27. April 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
733,1 KB
Sehr geehrter Herr Wolf, Ihre Anfrage nach dem IFG bezüglich der Social Media Aktivitäten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist hier eingegangen. Sie baten um eine Antwort in elektronischer Form. Dem komme ich gerne nach, wenn Sie mir Ihre private E-Mailadresse nennen. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung mit dem AZ U 3/106-03-15/IFG, Wolf. Meine pr…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bezüglich der Social Media Aktivitäten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (#29234) [#29234]
Datum
7. Mai 2018 17:21
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung mit dem AZ U 3/106-03-15/IFG, Wolf. Meine private Mailadresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 29234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Sehr geehrter Herr Wolf, den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IFG vom 26.04.2018 hatte ich mit Schreiben vom 27.04.2…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bezüglich der Social Media Aktivitäten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (#29234)
Datum
8. Mai 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
759,6 KB
Sehr geehrter Herr Wolf, den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IFG vom 26.04.2018 hatte ich mit Schreiben vom 27.04.2018 bereits bestätigt. Nach Rücksprache mit dem Fachreferat würde die Beantwortung Ihrer Fragen den gebührenfreien Rahmen übersteigen und einen Zeitaufwand von ca. 45 Minuten erreichen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 45,00 Euro. Wenn Sie trotzdem die Beantwortung wünschen, bitte ich um entsprechende Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten der Bundesanstalt Tec…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bezüglich der Social Media Aktivitäten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (#29234) [#29234]
Datum
31. Mai 2018 22:55
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk“ vom 26.04.2018 (#29234) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 29234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Sehr geehrter Herr Wolf, mit Schreiben vom 08.05.2018 wurde Ihnen mitgeteilt, dass die Beantwortung Ihrer Anfrag…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
WG: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bezüglich der Social Media Aktivitäten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (#29234) [#29234]
Datum
13. Juni 2018 09:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, mit Schreiben vom 08.05.2018 wurde Ihnen mitgeteilt, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage den gebührenfreien Rahmen übersteigt und Kosten in Höhe von 45,00 Euro anfallen würden. Es wurde um Nachricht gebeten, ob die Beantwortung trotzdem gewünscht wird. Bis heute habe ich keine Nachricht von Ihnen erhalten. Daher wurde die Anfrage als erledigt angesehen. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Social Media Aktivitäten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk“ [#29234] [#29234]
Datum
13. August 2018 17:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/29234 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da das THW der Meinung ist, dass Gebühren veranschlagt werden müssen. Zahlreiche andere Bundesministerien und andere Bundesbehörden haben gleichlautende IFG-Anfragen allerdings als "einfache schriftliche Auskünfte" behandelt, die gebührenfrei ergehen. Beispiele hierfür sind: BKA - https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-des-bka/#nachricht-101142 BMI - https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-des-bmi/#nachricht-91889 DWD - https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-des-dwd/#nachricht-95744 BKG - https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-des-bkg/#nachricht-91875 BVL - https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-des-bvl/#nachricht-91692 BBK - https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-des-bbk/#nachricht-92717 BKartA - https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-des-bkarta/#nachricht-93230 BMWi - https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-des-bmwi/#nachricht-87041 BMEL - https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-des-bmel/#nachricht-87841 BMBF - https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-des-bmbf/#nachricht-91450 BNetzA - https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-der-bnetza/#nachricht-91413 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 29234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. August 2018 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen

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