Social Media Aktivitäten der Bundespolizei

- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen der Bundespolizei
- Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.)
- Dokumente in denen der Bundespolizei seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. April 2018
  • Frist
    29. Mai 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Richtl…
An Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten der Bundespolizei [#29226]
Datum
25. April 2018 21:56
An
Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen der Bundespolizei - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen der Bundespolizei seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei
71 - 10 00 11 - 0003 - 5/2018 Sehr geehrter Herr Wolf, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages beim für…
Von
Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei
Betreff
04-1766 Social Media Aktivitäten der Bundespolizei [#29226]
Datum
26. April 2018 10:05
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - 5/2018 Sehr geehrter Herr Wolf, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages beim für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Ihr Antrag wird umgehend unter o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten der Bundespolizei“ vo…
An Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: 04-1766 Social Media Aktivitäten der Bundespolizei [#29226]
Datum
31. Mai 2018 22:50
An
Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten der Bundespolizei“ vom 25.04.2018 (#29226) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 29226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 18-05 Sehr geehrter Herr Wolf, die Bearbeitung Ihres Antrages wird, aufgrund von hau…
Von
Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei
Betreff
AW: 04-1766 Social Media Aktivitäten der Bundespolizei [#29226]
Datum
1. Juni 2018 08:57
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 18-05 Sehr geehrter Herr Wolf, die Bearbeitung Ihres Antrages wird, aufgrund von hausinternen Abstimmungen, noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte daher noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten der Bundespolize…
An Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: 04-1766 Social Media Aktivitäten der Bundespolizei [#29226]
Datum
13. August 2018 17:46
An
Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten der Bundespolizei“ vom 25.04.2018 (#29226) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 77 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 29226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei
Sehr geehrter Herr Wolf, Ihre Anfrage wurde mit Schreiben vom 01.06.2018 an Ihre Postanschrift beantwortet. Ist I…
Von
Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei
Betreff
AW: 04-1766 Social Media Aktivitäten der Bundespolizei [#29226]
Datum
20. August 2018 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, Ihre Anfrage wurde mit Schreiben vom 01.06.2018 an Ihre Postanschrift beantwortet. Ist Ihnen dieses Schreiben zugegangen? Mit freundlichen Grüßen