Social Media Aktivitäten der Kultusministerin

Die Vereinbarung bzw. interne oder externe Beauftragung zur Konzeption, Realisierung und Pflege des Auftritts der Kultusministerin in den Sozialen Medien.
= Antworten auf folgende Fragen:
- Wer ist für den Social Media- Auftritt der Kultusministerin verantwortlich?
- Welche Kosten entstehen durch die Konzeption, Realisierung und Pflege dieser Social Media Auftritte?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2020
  • Frist
    18. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Dr. Ulrike Felger
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Verei…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Dr. Ulrike Felger
Betreff
Social Media Aktivitäten der Kultusministerin [#187069]
Datum
19. Mai 2020 23:24
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Vereinbarung bzw. interne oder externe Beauftragung zur Konzeption, Realisierung und Pflege des Auftritts der Kultusministerin in den Sozialen Medien. = Antworten auf folgende Fragen: - Wer ist für den Social Media- Auftritt der Kultusministerin verantwortlich? - Welche Kosten entstehen durch die Konzeption, Realisierung und Pflege dieser Social Media Auftritte?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dr. Ulrike Felger Anfragenr: 187069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187069 Postanschrift Dr. Ulrike Felger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dr. Ulrike Felger

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ihre Anfrage zu Social Media; Aktivitäten der Kultusministerin Sehr geehrte Frau Dr. Felger, vielen Dank für Ihre…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage zu Social Media; Aktivitäten der Kultusministerin
Datum
15. Juni 2020 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,1 KB
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2,7 KB


Sehr geehrte Frau Dr. Felger, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu dieser können wir Ihnen gerne die folgende Auskunft geben: Ein Social Media-Auftritt der Kultusministerin existiert nicht. Für den Facebook-Auftritt der CDU-Spitzenkandidatin ist gemäß Impressum die CDU Baden-Württemberg verantwortlich. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg kann daher keine Angaben zur Konzeption, Realisierung und Pflege des Auftritts machen. Mit freundlichen Grüßen