Social Media Aktivitäten der Polizei Köln

- Dokumente in denen die Polizei Köln Richtlinien für ihre Kommunikation auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) festgelegt, z.B. zum Umgang mit Nutzern, zur Intensität der Kommunikation, zur Planung o.ä.
- Dokumente in denen die Polizei Köln ihre Ziele für die Kommunikation auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) festgelegt
- Dokumente in denen die Polizei Köln ihre Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2018
  • Frist
    17. März 2018
  • 0 Follower:innen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten der Polizei Köln [#26562]
Datum
13. Februar 2018 01:04
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente in denen die Polizei Köln Richtlinien für ihre Kommunikation auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) festgelegt, z.B. zum Umgang mit Nutzern, zur Intensität der Kommunikation, zur Planung o.ä. - Dokumente in denen die Polizei Köln ihre Ziele für die Kommunikation auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) festgelegt - Dokumente in denen die Polizei Köln ihre Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Polizeipräsidium Köln
Ihre E-Mail vom 13.02.2018 Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihre E-Mail vom 13.02.2018
Datum
16. Februar 2018 10:17
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 16.02.2018 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01 - E 4009/18 Herrn Leonard Wolf - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 13.02.2018 Sehr geehrter Herr Wolf, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen vom 13.02.2018 Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen vom 13.02.2018
Datum
9. März 2018 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 09.03.2018 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01 - E 4009/18 Herrn Leonard Wolf - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 13.02.2018 Sehr geehrter Herr Wolf, anliegend übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihr oben genanntes Auskunftsersuchen nach dem IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen

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Leonard Wolf
Leonard Wolf
AW: Ihr Auskunftsersuchen vom 13.02.2018 [#26562] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen vom 13.02.2018 [#26562]
Datum
12. März 2018 14:21
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und die Anlage. Sie haben mir damit weiterhelfen können. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 26562 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>