Social Media Aktivitäten des BADV

- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BADV
- Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.)
- Dokumente in denen das BADV seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert

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  • Datum
    16. April 2018
  • Frist
    18. Mai 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Richtl…
An Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten des BADV [#28961]
Datum
16. April 2018 18:26
An
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BADV - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen das BADV seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten des BADV“ vom 16.04.2…
An Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten des BADV [#28961]
Datum
18. Mai 2018 14:50
An
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten des BADV“ vom 16.04.2018 (#28961) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 28961 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Sehr geehrte Herr Wolf, vielen Dank für Ihre freundliche Nachfrage, die mich leider erst heute erreichte (siehe u…
Von
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten des BADV [#28961]
Datum
22. Mai 2018 08:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Herr Wolf, vielen Dank für Ihre freundliche Nachfrage, die mich leider erst heute erreichte (siehe unten). Das BADV ist in den sogenannten sozialen Netzwerken nicht aktiv. Die Behörde verfügt weder über Facebook- noch Twitteraccounts. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gern für Auskünfte zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrt<< Anrede >> handelt es sich dann bei der Facebookseite "Bundesamt für zentrale Dienst…
An Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: AW: Social Media Aktivitäten des BADV [#28961]
Datum
24. Mai 2018 10:45
An
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> handelt es sich dann bei der Facebookseite "Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV)" nicht um eine offiziell vom BADV betriebene Seite? Link zur genannten Facebookseite: https://www.facebook.com/Bundesamt-für-zentrale-Dienste-und-offene-Vermögensfragen-BADV-108893909200109/ Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 28961 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das BADV betreibt keine Facebookseite. Der von Ihnen ang…
Von
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Betreff
AW: AW: Social Media Aktivitäten des BADV [#28961]
Datum
28. Mai 2018 08:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das BADV betreibt keine Facebookseite. Der von Ihnen angeführte Link führt zu einer Seite, die das BADV bereits 2015 versucht hat, löschen zu lassen. Ich habe Ihre Mail zum Anlass genommen, die Unterlagen prüfen zu lassen. Sobald mir Ergebnisse vorliegen, werde ich den Vorgang unserer Rechtsabteilung übergeben. Mit freundlichen Grüßen