Social Media Aktivitäten des BAFA

- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BAFA
- Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.)
- Dokumente in denen das BAFA seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    16. April 2018
  • Frist
    18. Mai 2018
  • Kosten dieser Information:
    40,00 Euro
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Richtl…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten des BAFA [#28952]
Datum
16. April 2018 18:12
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BAFA - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen das BAFA seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihr Antrag nach § 1 IFG vom 16.04.2018 Sehr geehrter Herr Wolf, mit E-Mail vom 16.04.2018 baten Sie das BAFA um A…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihr Antrag nach § 1 IFG vom 16.04.2018
Datum
18. April 2018 10:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, mit E-Mail vom 16.04.2018 baten Sie das BAFA um Auskunft über dessen Social Media Aktivitäten. Ihre Anfrage werte ich als Antrag nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ihr Antrag wird wie alle Anträge nach IFG zentral im Rechtsreferat des Bundesamtes bearbeitet. Ihr Antrag ist hier am 16.04.2018 eingegangen. Wir sind bemüht, Ihnen innerhalb der Monatsfrist zu antworten. Hierzu ist allerdings zunächst eine interne Rücksprache erforderlich. Sobald mir Informationen vorliegen, melde ich mich wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihr Antrag nach § 1 IFG vom 16.04.2018 Sehr geehrter Herr Wolf, auf Ihre Anfrage vom 16.04.2018 nehme ich Bezug. …
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihr Antrag nach § 1 IFG vom 16.04.2018
Datum
9. Mai 2018 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, auf Ihre Anfrage vom 16.04.2018 nehme ich Bezug. Nach Auswertung und Prüfung der uns zu den von Ihnen genannten Themen vorliegenden Unterlagen, beabsichtige ich, Ihrer Anfrage zu entsprechen. Lediglich einige kürzere Passagen müssten in den Dokumenten u. a. aus Gründen des Datenschutzes geschwärzt werden. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage wäre eine Gebühr in Höhe von voraussichtlich 40 Euro zu erheben. Da Sie in Ihrer E-Mail vom 16.04.2018 ausdrücklich darum gebeten hatten, Sie vorab über eine etwaige Gebührenpflichtigkeit der Bearbeitung Ihrer Anfrage zu informieren, bitte ich erstens um Mitteilung, ob Sie ungeachtet der Gebührenpflichtigkeit an Ihrer Anfrage festhalten. Zweitens bitte ich um Angabe Ihrer Postanschrift, an die ich dann die entsprechenden Kopien und den Gebührenbescheid schicken würde. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Social Media Aktivitäten des BAFA“ [#28952] [#28952]
Datum
13. August 2018 17:44
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/28952 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da das BAFA der Meinung ist, dass Gebühren veranschlagt werden müssen. Zahlreiche andere Bundesministerien und andere Bundesbehörden haben gleichlautende IFG-Anfragen allerdings als "einfache schriftliche Auskünfte" behandelt, die gebührenfrei ergehen. Beispiele hierfür sind: BKA - https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-des-bka/#nachricht-101142 BMI - https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-des-bmi/#nachricht-91889 DWD - https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-des-dwd/#nachricht-95744 BKG - https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-des-bkg/#nachricht-91875 BVL - https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-des-bvl/#nachricht-91692 BBK - https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-des-bbk/#nachricht-92717 BKartA - https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-des-bkarta/#nachricht-93230 BMWi - https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-des-bmwi/#nachricht-87041 BMEL - https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-des-bmel/#nachricht-87841 BMBF - https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-des-bmbf/#nachricht-91450 BNetzA - https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-der-bnetza/#nachricht-91413 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 28952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. August 2018 14:45
Status
Warte auf Antwort

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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. September 2018 13:58
Status
Anfrage abgeschlossen

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