Social Media Aktivitäten des BAMF

- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BAMF
- Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.)
- Dokumente in denen die Aktivitäten des BAMF auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert werden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2018
  • Frist
    15. Mai 2018
  • Ein:e Follower:in
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Richtl…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten des BAMF [#28881]
Datum
13. April 2018 13:10
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BAMF - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen die Aktivitäten des BAMF auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert werden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Wolf, hier bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten des BAMF [#28881]
Datum
13. April 2018 14:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, hier bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten des BAMF“ vom 13.04.2…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: AW: Social Media Aktivitäten des BAMF [#28881]
Datum
16. Mai 2018 11:31
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten des BAMF“ vom 13.04.2018 (#28881) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 28881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Wolf, die Beantwortung Ihrer Anfrage wird sich noch ca. 2 Wochen hinauszögern. Ich bitte um …
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: AW: Social Media Aktivitäten des BAMF [#28881]
Datum
16. Mai 2018 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, die Beantwortung Ihrer Anfrage wird sich noch ca. 2 Wochen hinauszögern. Ich bitte um Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten des BAMF“ vom 13.04.2…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: AW: AW: Social Media Aktivitäten des BAMF [#28881]
Datum
4. Juli 2018 15:20
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten des BAMF“ vom 13.04.2018 (#28881) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 28881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Social Media Aktivitäten des BAMF“ [#28881] [#28881]
Datum
31. Juli 2018 12:38
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/28881 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da seit mehr als drei Monaten keine Beantwortung erfolgte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 28881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-725/002 II#0397 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Social Media Aktivitäten des BAMF« [#28881] # 15-725/002 II#0397
Datum
1. August 2018 12:10
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-725/002 II#0397 Sehr geehrter Herr Wolf, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Wolf, auf Ihre Anfrage nach dem Informations…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
2. August 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.04.2018 übersende ich Ihnen die diesem Schreiben beigefügten Dokumente (Social-Media-Konzept und Redaktionshandbuch, Dienstvereinbarung über die Nutzung sozialer Medien). Bitte beachten Sie, dass sich das Konzept derzeit in der Überarbeitung befindet. Mit einer Fertigstellung ist im Herbst dieses Jahres zu rechnen. Die Unterlagen sind nur für Ihre Kenntnisnahme zur Befriedung Ihres nach dem IFG gegebenen Anspruchs auf Informationszugang bestimmt und dürfen nicht von Ihnen vervielfältigt, veröffentlicht oder anderen Personen zugänglich gemacht werden. Insbesondere weise ich auf bestehende Urheberrechte des Bundesamtes an den übersandten Dokumenten hin. [Rechtsbehelfsbelehrung] Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Re: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#28881] Az. 15-725/002 II#0397 Sehr geehrte Damen und Her…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Re: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#28881]
Datum
9. August 2018 11:28
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az. 15-725/002 II#0397 Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen habe ich vom BAMF die angeforderten Informationen erhalten. Allerdings untersagt mir das Bundesamt eine Veröffentlichung dieser Dokumente. Ich gehe davon aus, dass eine Veröffentlichung rechts ist und bitte deshalb um Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 28881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#28881] # 15-725/002 II#0397 Die Bundesbeauftragte für den Dat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#28881] # 15-725/002 II#0397
Datum
22. August 2018 11:20
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
774,0 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-725/002 II#0397 Sehr geehrter Herr Wolf, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Ihrer Information, die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
22. August 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Widerspruch - Ihr Bescheid vom 02.08.2018 in meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu den Social-Med…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Leonard Wolf
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch - Ihr Bescheid vom 02.08.2018 in meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu den Social-Media-Aktivitäten des BAMF vom 13.04.2018
Datum
23. August 2018
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 02.08.2018 in meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu den Social-Media-Aktivitäten des BAMF vom 13.04.2018 lege ich Widerspruch ein. Sie teilen in diesem Bescheid mit, dass die mir übersandten Unterlagen „nur für [meine] Kenntnisnahme zur Befriedung [meines] nach dem IFG gegebenen Anspruchs auf Informationszugang bestimmt” sind und nicht „vervielfältigt, veröffentlicht oder anderen Personen zugänglich gemacht werden” dürfen. Dies begründen Sie mit „bestehende[n] Urheberrechte[n] des Bundesamtes an den übersandten Dokumenten”. Ihre Auffassung, dass die per Informationsfreiheitsgesetz zugesandten Dokumente nicht veröffentlicht werden dürfen, teile ich nicht. Mit Nachricht vom 09.08.2018 bat ich bei der Behörde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um Vermittlung in diesem Fall. Diese legte mir auch nahe, Widerspruch Ihnen gegenüber zu erheben und gleichzeitig bei Ihnen um Aussetzung des Verfahrens bis zum Abschluss des laufenden Vermittlungsversuches zu ersuchen. Ich hoffe, dass Sie im Sinne eines bürgerfreundlichen Handelns diesem Ersuchen nachkommen. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#28881] # 15-725/002 II#0397 [#28881] Sehr geehrt<< Anre…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#28881] # 15-725/002 II#0397 [#28881]
Datum
24. August 2018 11:27
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Mitteilung vom 22.08.2018 mit dem GeschZ. 15-725/002 II#0397. Ich bin Ihrem Hinweis gefolgt und habe gegen den Bescheid des BAMF vom 02.08.2018 Widerspruch eingelegt und um Aussetzung des Verfahrens bis zum Abschluss des laufenden Vermittlungsversuches gebeten. Den genauen Wortlaut des Widerspruchs finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-des-bamf/#nachricht-102475 Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 28881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Wolf, auf Ihren Widerspruch vom 22.08.2018 e…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
9. Oktober 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, auf Ihren Widerspruch vom 22.08.2018 erhalten Sie das beigefügte neugefasste Schreiben. Dieses ersetzt mein ursprüngliches Schrieben vom 02.08.2018. Ich betrachte das Widerspruchsverfahren damit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen