Social Media Aktivitäten des BAPersBw

- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BAPersBw
- Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.)
- Dokumente in denen das BAPersBw seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. April 2018
  • Frist
    18. Mai 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Richtl…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten des BAPersBw [#28960]
Datum
16. April 2018 18:24
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BAPersBw - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen das BAPersBw seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Antrag nach dem IFG; hier: Social Media-Aktivitäten des BAPersBw [#28960] - BAPersBw I 1.3 Verwaltung - Betreff:…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Antrag nach dem IFG; hier: Social Media-Aktivitäten des BAPersBw [#28960]
Datum
17. April 2018 13:32
Status
Warte auf Antwort
- BAPersBw I 1.3 Verwaltung - Betreff: Antrag nach dem IFG; hier: Social Media-Aktivitäten des BAPersBw [#28960] Bezug: Ihre IFG-Anfrage vom 16.04.2018 Sehr geehrter Herr Wolf, ich bestätige den Eingang Ihrer o. a. IFG-Anfrage. Nach Abschluss der Ermittlungen innerhalb des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) werde ich diesbezüglich unaufgefordert auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Social Media-Aktivitäten des BAPersBw [#28960] - BAPersBw…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Social Media-Aktivitäten des BAPersBw [#28960]
Datum
26. April 2018 17:39
Status
Anfrage abgeschlossen
694,1 KB
- BAPersBw I 1.3 Verwaltung - Betreff: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Social Media-Aktivitäten des BAPersBw [#28960] Bezug: Ihre IFG-Anfrage vom 16.04.2018 Sehr geehrter Herr Wolf, zu Ihrer IFG-Anfrage gemäß Bezug hat das zuständige Fachreferat im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) Folgendes mitgeteilt: Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BAPersBw Es gibt keine speziellen Dokumente für die Arbeit der Social-Media-Kanäle des BAPersBw. - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) Es gibt die Zentrale Dienstvorschrift "Die Sozialen Medien in der Informationsarbeit". Diese Vorschrift gilt einheitlich für die ganze Bundeswehr und nicht nur für die Kanäle der Personalgewinnung im Speziellen. Die vorgenannte Vorschrift wird nachstehend übersandt. - Dokumente in denen das BAPersBw seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert Für die Evaluation der von BAPersBw betreuten Kanäle gibt es keine Vorschriften. Da in der Anfrage beispielhaft "Twitter" genannt wurde, wird darauf hingewiesen, dass das BAPersBw keinen Account für Twitter betreut. Mit freundlichen Grüßen

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