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Social Media Aktivitäten des BfN

- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BfN
- Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.)
- Dokumente in denen das BfN seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. April 2018
  • Frist
    18. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Richtl…
An Bundesamt für Naturschutz Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten des BfN [#28955]
Datum
16. April 2018 18:17
An
Bundesamt für Naturschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BfN - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen das BfN seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Bundesamt für Naturschutz
Sehr geehrter Herr Wolf, für Ihre Anfrage vom 16.04.2018 danken wir Ihnen. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Einga…
Von
Bundesamt für Naturschutz
Betreff
Antw: Social Media Aktivitäten des BfN= 20[#28955]
Datum
23. April 2018 14:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, für Ihre Anfrage vom 16.04.2018 danken wir Ihnen. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Nachricht. Gebühren werden voraussichtlich nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Naturschutz
Sehr geehrter Herr Wolf, auf Ihren Antrag vom 16.04.2018 hin übersenden wir Ihnen anliegend - ein Konzept zum Ei…
Von
Bundesamt für Naturschutz
Betreff
Antw: Social Media Aktivitäten des BfN= 20[#28955]
Datum
7. Mai 2018 16:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, auf Ihren Antrag vom 16.04.2018 hin übersenden wir Ihnen anliegend - ein Konzept zum Einsatz von Web 2.0-Komponenten sowie - eine Evaluierung des Facebook-Auftritts des Bundesamtes für Naturschutz. In den Dokumenten haben wir zum Schutz personenbezogener Daten Schwärzungen vorgenommen. Dies betrifft u.a. einen Twitter-Account, der vom Bundesamt für Naturschutz nicht mehr genutzt wird. Darüber hinaus existieren im Bundesamt für Naturschutz keine weiteren Ihren Antrag entsprechenden Unterlagen. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen