Social Media Aktivitäten des BKartA

Anfrage an: Bundeskartellamt

- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BKartA
- Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.)
- Dokumente in denen das BKartA seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. April 2018
  • Frist
    18. Mai 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Richtl…
An Bundeskartellamt Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten des BKartA [#28957]
Datum
16. April 2018 18:20
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BKartA - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen das BKartA seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten des BKartA“ vom 16.04…
An Bundeskartellamt Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten des BKartA [#28957]
Datum
18. Mai 2018 14:50
An
Bundeskartellamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten des BKartA“ vom 16.04.2018 (#28957) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 28957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird sich leider noch etwas …
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten des BKartA [#28957]
Datum
22. Mai 2018 16:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird sich leider noch etwas verzögern. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr Wolf, anbei erhalten Sie die angefragten Dokumente. Bitte beachten Sie, dass sich die Schwärzu…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten des BKartA [#28957]
Datum
30. Mai 2018 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, anbei erhalten Sie die angefragten Dokumente. Bitte beachten Sie, dass sich die Schwärzungen in den Dokumenten v.a. auf rein interne Abstimmungsvorgänge und Namen von Mitarbeitern beziehen. Auf unserer Website haben wir zudem eine Netiquette veröffentlicht. Sie ist hier abrufbar: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Service/Twitter/twitter_node.html Mit freundlichen Grüßen,