Social Media Aktivitäten des BMFSFJ

- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BMFSFJ
- Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.)
- Dokumente in denen das BMFSFJ seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. März 2018
  • Frist
    7. April 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Richtl…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten des BMFSFJ [#26903]
Datum
6. März 2018 16:04
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BMFSFJ - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen das BMFSFJ seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten des BMFSFJ“ vom 06.03…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten des BMFSFJ [#26903]
Datum
10. April 2018 14:56
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten des BMFSFJ“ vom 06.03.2018 (#26903) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 26903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz
Datum
13. April 2018 14:57
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
127,6 KB
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Widerspruch - Ihr Bescheid vom 13. April 2018 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 13.April.2…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Leonard Wolf
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch - Ihr Bescheid vom 13. April 2018
Datum
16. April 2018
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 13.April.2018 mit dem Zeichen DG3-0760/148*12 lege ich Widerspruch ein. Meinem Auskunftsanspruch steht kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand entgegen. Ich fragte Sie mit Nachricht vom 06.03.2018 nach folgenden Dokumenten: - interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BMFSFJ - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen das BMFSFJ seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert Mit Ihrer Antwort vom 13.04.2018 erfüllen Sie nicht meinen Anspruch auf Zugang zu Informationen nach § 1 Nr. 1 IFG. Des Weiteren geben Sie auch keine Begründung für eine Ablehnung meiner Informationsfreiheitsanfrage an. Ich bitte erneut um Zugang zu den von mir angefragten Dokumenten. Andernfalls werde ich meinen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Wolf, auf Ihren Widerspruch vom 16.April 2018 gegen…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
17. Mai 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, auf Ihren Widerspruch vom 16.April 2018 gegen den Bescheid vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 13.April 2018 über Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ergeht folgende Entscheidung: Der Widerspruch ist zulässig und begründet. In der Anlage übersende ich Ihnen - den Redaktionsleitfaden für die Online-Kommunikation auf den Social-Media-Kanälen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Stand: Mai 2018) - die Social-Media-Statistiken des BMFSFJ seit März 2016 Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. [Rechtsbehelfsbelehrung] Freundliche Grüße