Social Media Aktivitäten des BMI

- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BMI
- Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.)
- Dokumente in denen das BMI seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken evaluiert

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2018
  • Frist
    27. März 2018
  • 3 Follower:innen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Richtl…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten des BMI [#26725]
Datum
22. Februar 2018 14:18
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BMI - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen das BMI seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken evaluiert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten des BMI“ vom 22.02.20…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten des BMI [#26725]
Datum
27. März 2018 14:33
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten des BMI“ vom 22.02.2018 (#26725) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 26725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Wolff, mit E-Mail vom 22. Februar 2018 bitten Sie auf Grundlage des…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
5. April 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,4 MB
Sehr geehrter Herr Wolff, mit E-Mail vom 22. Februar 2018 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheits­gesetzes (IFG) um die Übersendung folgender Unterlagen: - interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nut­zerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BMI - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Sociat-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maß­nahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen das BMI seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken eva­luiert Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit: Das BMI nutzt seit dem 09. Mai 2016 das soziale Netzwerk Twitter als zusätzlichen Kanal der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Federführung für das Thema Social Media im BMI liegt beim Referat Presse, Online-Kommunikation, Öffentlichkeitsar­beit. Hinter der Nutzung von Twitter stehen seitens des BMI die folgenden konzepti­onellen Überlegungen: Soziale Medien wie Twitter oder Facebook sind heute selbstverständliche und gängi­ge Kommunikations- und Informationskanäle. Zahlreiche Ministerien, Bundesbehör­den, Kommunen und öffentliche Einrichtungen nutzen sie bereits für den Dialog mit Bürgern, Medienvertretern und weiteren Zielgruppen. Das BMI war - abgesehen vom seit Jahren bestehenden YouTube-Kanal, der vor allem genutzt wurde, um Videos in die BMI-Website einzubinden - das einzige Bundesressort, das bisher nicht im Social Web aktiv war. Dies wurde gerade im letzten Jahr sowohl von außen, als auch im BMI selbst, zunehmend als hinderlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wahr­genommen. Die Vorteile und Chancen, die eine Social Media-Aktivität bietet, wollte daher auch das BMI künftig nutzen. Insbesondere möchte das BMI: • Zielgruppen erreichen, die allein über „klassische“ Kanäle der Öffentlichkeits­arbeit (z.B. Broschüren, Veranstaltungen, Website) nicht mehr erreicht werden können („Digital Natives“); sie sollen direkt im Social Web informiert, aber auch zu anderen Angebote des BMI (z.B. Website) „geholt“ werden; • die Öffentlichkeit schnell und direkt (ohne Umweg über Dritte) über seine Themen informieren, • einen „kurzen Draht“ zu seinen Zielgruppen schaffen, auf dem das BMI schnell, bequem (per Smartphone) und unbürokratisch erreichbar ist (Service­funktion); • über eine schnelle und aufwandsarme Reaktionsmöglichkeit u.a. auf aufkom­mende Themen, Kritik, Unzufriedenheit, falsche Berichterstattung und Gerüch­te im Netz verfügen; • transparenter werden; • mit seinen Zielgruppen (v.a. Medienschaffende, Fachleute zu unseren The­men, politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie andere Behörden) in den direkten Dialog treten. Mit Blick aufseine Zielgruppen und die Möglichkeit, in „Echtzeit“ zu posten, hat sich das BMI zunächst für das soziale Netzwerk Twitter entschieden. Die Nutzung weite­rer Social Networks ist derzeit nicht geplant. Das Referat Presse hat den Anspruch, auf dem Twitter-Kanal aktuell zu informieren und Kommentare sowie Direktnachrichten möglichst schnell zu beantworten. Der Kanal wird daher täglich, im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes auch am Wochen­ende, betreut. Zu diesem Zweck wurde eine Social Media-Redaktion, derzeit bestehend aus drei Vollzeit-Mitarbeitern, eingerichtet. Die redaktionelle Verantwortlichkeit liegt beim Pressesprecher des Ministeriums. Das BMI hat Diskussionsregeln (Netiquette) aufgestellt, die von Nutzerinnen und Nutzern der sozialen Kanäle auf unserer Website eingesehen werden können und auf die bei Bedarf verlinkt werden kann: https://www.bmi.bund.de/DE/Kontakt/SocialMedia/SocialMedia node.html. Das BMI evaluiert seine Twitter-Aktivitäten nicht (selbst), sondern kann als Seiten- Administrator Einblick in die Twitter Analytics nehmen. Eine gesonderte/strukturierte Auswertung erfolgt nicht. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
AW: Informationsfreiheitsgesetz [#26725] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich recht herzlich für Ihre …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz [#26725]
Datum
16. April 2018 17:28
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Antwort vom 22.03.2018 mit dem Zeichen Z I 4-13002/4#1514. Leider haben Sie damit nicht meine Informationsfreiheitsanfrage nach Dokumenten mit folgenden Inhalten - interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BMI - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen das BMI seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken evaluiert beantwortet. Ich würde Sie bitten dies nachzuholen und meinem Auskunftsanspruch nachzukommen. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 26725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Wolf, ergänzend zu meinem IFG-Bescheid vom 22.März 2018 übersende i…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
7. Mai 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, ergänzend zu meinem IFG-Bescheid vom 22.März 2018 übersende ich auf Ihre Nachfrage vom 16.April 2018 folgende Unterlagen: - Arbeitspapier - Social Media im Bundesministerium des Innern (BMI) - Hausanordnung zur Nutzung von sozialen Medien im BMI - Ministervorlage vom 14.02.2017 (erste Bilanz). Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
AW: Informationsfreiheitsgesetz Z I 4-13002/4#1514 [#26725] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen lieben Dank für …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz Z I 4-13002/4#1514 [#26725]
Datum
14. Mai 2018 16:35
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen lieben Dank für Ihre Beantwortung meiner IFG-Anfrage mit dem Aktenzeichen Z I 4-13002/4#1514 vom 07.Mai 2018. Es ergeben sich zwei Fragen aus Ihrer Beantwortung: 1. In der Anlage "Ministervorlage vom 14.02.2017 (erste Bilanz)" wird im Fazit auf Seite vier im letzten Satz eine "gesonderte Vorlage" "zur Umsetzung einer Facebook-Präsenz des BMI" erwähnt, welche "zeitnah" nach dieser ursprünglichen Ministervorlage erstellt werden soll. Ist diese gesonderte Vorlage erstellt worden? Falls ja, dann bitte ich um die Zusendung auch dieser Vorlage. 2. In der Anlage "Hausanordnung zur Nutzung von sozialen Medien im BMI" ist unter 2.1.1/2.1.2 die Sprache davon, dass "beantragende Organisationseinheit[en]", die ebenfalls soziale Medien für eine dienstliche Nutzung verwenden wollen, ihr Ersuchen schriftlich in einem Antrag an das Pressereferat richten sollen. Als "Entscheidungsgrundlage" ist dem Pressereferat von der beantragenden Organisationseinheit ein "Kommunikationskonzept" vorzulegen. Sollte es solche Anträge an das Pressereferat geben, bitte ich um die Zusendung der Anträge und der damit eingereichten Kommunikationskonzepte der beantragenden Organisationseinheiten. Außerdem bitte ich um die Zusendung, soweit vorhanden, von Unterlagen in denen das Pressereferat diese eingereichten Anträge prüft und bewertet und ggf. freigibt oder ablehnt. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 26725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Wolf, zu Ihrer nachfrage vom 14.Mai 2018 nehme ich wie folgt Stellu…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
24. Mai 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,1 MB
Sehr geehrter Herr Wolf, zu Ihrer nachfrage vom 14.Mai 2018 nehme ich wie folgt Stellung: 1. In der Anlage "Ministervorlage vom 14.02.2017 (erste Bilanz)" wird im Fazit auf Seite vier im letzten Satz eine "gesonderte Vorlage" "zur Umsetzung einer Facebook-Präsenz des BMI" erwähnt, welche "zeitnah" nach dieser ursprünglichen Ministervorlage erstellt werden soll. Ist diese gesonderte Vorlage erstellt worden? Falls ja, dann bitte ich um die Zusendung auch dieser Vorlage. Eine Vorlage an den Minister zu diesem Thema gab es seither nicht. 2. In der Anlage "Hausanordnung zur Nutzung von sozialen Medien im BMI" ist unter 2.1.1/2.1.2 die Sprache davon, dass "beantragende Organisationseinheit[en]", die ebenfalls soziale Medien für eine dienstliche Nutzung verwenden wollen, ihr Ersuchen schriftlich in einem Antrag an das Pressereferat richten sollen. Als "Entscheidungsgrundlage" ist dem Pressereferat von der beantragenden Organisationseinheit ein "Kommunikationskonzept" vorzulegen. Sollte es solche Anträge an das Pressereferat geben, bitte ich um die Zusendung der Anträge und der damit eingereichten Kommunikationskonzepte der beantragenden Organisationseinheiten. Außerdem bitte ich um die Zusendung, soweit vorhanden, von Unterlagen in denen das Pressereferat diese eingereichten Anträge prüft und bewertet und ggf. freigibt oder ablehnt. Nach Erlass der Hausanordnung gab es keine Anträge von Organisationseinheiten des BMI, die eigene Social Media-Präsenzen starten wollten. Mit freundlichen Grüßen

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