Social Media Aktivitäten des BMVg

- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BMVg
- Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.)
- Dokumente in denen das BMVg seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert

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  • Datum
    21. August 2018
  • Frist
    22. September 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Richtl…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten des BMVg [#32995]
Datum
21. August 2018 22:08
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BMVg - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen das BMVg seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-865 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21.08.201…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Social Media Aktivitäten des BMVg [#32995]
Datum
22. August 2018 16:49
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-865 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21.08.2018 (s.u.) Sehr geehrter Herr Wolf, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 21. August 2018 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-865 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-865 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 21.08.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Social Media Aktivitäten des BMVg [#32995]
Datum
7. September 2018 09:48
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-865 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 21.08.2018 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-865 vom 22.08.2018 Sehr geehrter Herr Wolf, Ihr auf das IFG gestützter Antrag vom 21. August 2018 ist weitgehend inhaltsgleich mit Ihrer Anfrage vom 12. April 2018. Unter Berücksichtigung der Ihrerseits im Antrag vom 21. August 2018 vorgenommenen Nuancierung teile ich Ihnen dazu mit, dass über die Ihnen mit E-Mail vom 4. Mai 2018 übermittelten Informationen hinaus keine weiteren antragsgegenständlichen amtlichen Informationen im Bundesministerium der Verteidigung vorliegen." Mit freundlichen Grüßen