Social-Media-Aktivitäten des Bundeskanzlers

Anfrage an: Bundeskanzleramt

1) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Social Media Team des Bundeskanzlers insgesamt?

2) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Social Media Team des Bundeskanzlers?
a) für die Einrichtung und Betreuung des Facebook-Accounts des Bundeskanzlers
b) für die Einrichtung und Betreuung des Twitter-Accounts des Bundeskanzlers
c) für die Einrichtung und Betreuung des Instagram-Accounts des Bundeskanzlers
d) alle weiteren Accounts auf weiten hier nicht benannten Plattformen, in direkter Verbindung mit dem Bundeskanzler
e) gibt es ggf. Amtsträger im Bundeskanzleramt, deren Social Media Accounts durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskanzlers betreut werden?

3) Wenn 2e) mit bejaht wird, um welche Accounts handelt es sich und welche laufenden Kosten fallen dabei monatlich an?

4) Welche internen Richtlinien zur Einrichtung von Social Media Accounts, z.B. bei Facebook oder Twitter, durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskanzlers, existieren in Ihrem Haus? Übersenden Sie mir diese Richtlinien bitte umgehend.

5) Wie hoch ist das Budget für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundeskanzlers?

6) Wie hoch ist das Budget für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundeskanzlers auf Social-Media-Kanälen?

7) Bezahlt das Bundeskanzleramt für Werbeanzeigen auf Social Media? Wenn ja, wann wurden auf welcher Plattform welche Werbeanzeigen geschaltet? Bitte senden Sie mir dazu eine umfangreiche Statistik, chronologisch sortiert und maschinenlesbar.
Bitte schlüsseln Sie alle Antworten auf die o. g. Fragen je nach Social-Media-Account auf, auch wenn diese Plattform nicht genannt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Wie viele Mita…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Social-Media-Aktivitäten des Bundeskanzlers [#240757]
Datum
13. Februar 2022 18:40
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Social Media Team des Bundeskanzlers insgesamt? 2) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Social Media Team des Bundeskanzlers? a) für die Einrichtung und Betreuung des Facebook-Accounts des Bundeskanzlers b) für die Einrichtung und Betreuung des Twitter-Accounts des Bundeskanzlers c) für die Einrichtung und Betreuung des Instagram-Accounts des Bundeskanzlers d) alle weiteren Accounts auf weiten hier nicht benannten Plattformen, in direkter Verbindung mit dem Bundeskanzler e) gibt es ggf. Amtsträger im Bundeskanzleramt, deren Social Media Accounts durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskanzlers betreut werden? 3) Wenn 2e) mit bejaht wird, um welche Accounts handelt es sich und welche laufenden Kosten fallen dabei monatlich an? 4) Welche internen Richtlinien zur Einrichtung von Social Media Accounts, z.B. bei Facebook oder Twitter, durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskanzlers, existieren in Ihrem Haus? Übersenden Sie mir diese Richtlinien bitte umgehend. 5) Wie hoch ist das Budget für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundeskanzlers? 6) Wie hoch ist das Budget für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundeskanzlers auf Social-Media-Kanälen? 7) Bezahlt das Bundeskanzleramt für Werbeanzeigen auf Social Media? Wenn ja, wann wurden auf welcher Plattform welche Werbeanzeigen geschaltet? Bitte senden Sie mir dazu eine umfangreiche Statistik, chronologisch sortiert und maschinenlesbar. Bitte schlüsseln Sie alle Antworten auf die o. g. Fragen je nach Social-Media-Account auf, auch wenn diese Plattform nicht genannt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240757/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2022/NA 029 Sehr Antragsteller/in wie in Ihrem Antrag angegeben, möchte ich Sie …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Social-Media-Aktivitäten des Bundeskanzlers [#240757]
Datum
16. Februar 2022 11:31
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2022/NA 029 Sehr Antragsteller/in wie in Ihrem Antrag angegeben, möchte ich Sie bitten mir Ihre Privatanschrift mitzuteilen. Die Eingangsbestätigung wird per Post übersandt. Vielen Dank. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], Ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung. Meine postalische Adresse lautet: [geschwärzt] [ges…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Social-Media-Aktivitäten des Bundeskanzlers [#240757]
Datum
16. Februar 2022 11:39
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung. Meine postalische Adresse lautet: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 240757 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundeskanzleramt
Eingangsbestätigung per Post Eingangsbestätigung per Post
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung per Post
Datum
18. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung per Post
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung per Post [#240757]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Soc…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung per Post [#240757]
Datum
16. März 2022 14:50
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social-Media-Aktivitäten des Bundeskanzlers“ vom 13.02.2022 (#240757) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung per Post [#240757]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Soc…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung per Post [#240757]
Datum
23. März 2022 18:48
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social-Media-Aktivitäten des Bundeskanzlers“ vom 13.02.2022 (#240757) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundeskanzleramt
WG: Eingangsbestätigung per Post [#240757] 13 IFG - 02814 - In 2022 / NA 029 Sehr Antragsteller/in vielen Dank f…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Eingangsbestätigung per Post [#240757]
Datum
24. März 2022 09:47
Status
Warte auf Antwort
13 IFG - 02814 - In 2022 / NA 029 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ihre Anfrage befindet sich gerade in der Bearbeitung. Ich möchte Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskanzleramt
Bescheid Bescheid Versand per PZU PA: 31.03.2022 PA: 01.04.2022
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
31. März 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Bescheid Versand per PZU PA: 31.03.2022 PA: 01.04.2022

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid [#240757] Sehr << Anrede >> Ihr Schreiben vom 31.03.2022 habe ich erhalten. Ich sehe mei…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid [#240757]
Datum
1. April 2022 15:24
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihr Schreiben vom 31.03.2022 habe ich erhalten. Ich sehe meine Anfrage damit als zufriedenstellend beantwortet an. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240757/