Social Media Aktivitäten des BVA

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BVA
- Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.)
- Dokumente in denen das BVA seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert

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  • Datum
    16. April 2018
  • Frist
    18. Mai 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Richtl…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten des BVA [#28953]
Datum
16. April 2018 18:13
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BVA - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen das BVA seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre gestrige Anfrage bzgl. der Social Media Aktivitäten des BVA. Hierzu…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
Ihre gestrige Anfrage bzgl. der Social Media Aktivitäten des BVA [#28953]
Datum
17. April 2018 15:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre gestrige Anfrage bzgl. der Social Media Aktivitäten des BVA. Hierzu können wir Ihnen mitteilen, dass uns keine ausgearbeiteten Richtlinien/Strategien/Konzepte vorliegen. Zu den einzelnen Punkten möchte ich jedoch Folgendes ergänzen: Zu 1 - interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen: Es wird auf den derzeitigen Social Media Kanälen (Facebook, Youtube) strategisch angestrebt, Follower, Reichweite/Views der Postings und die Interaktionsrate zu steigern. Vorzugsweise sollen deshalb zukünftig mehr Videos publiziert werden. Nach bisheriger und aktueller Vorgehensweise wird bei Postings zu allgemeinen Themen gesiezt, bei Postings, die zur Personalgewinnung dienen, wird zielgruppenspezifisch geduzt. Zu 2 - Konzeptions- oder Strategiedokumente: Ein Konzept/eine Strategie wird derzeit erstellt. Zu 3 - Evaluation: Eine Evaluation findet erst bei der Umsetzung des Konzeptes statt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre ausgesprochen zügige Beantwortung meiner Anfrage. Zu…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Ihre gestrige Anfrage bzgl. der Social Media Aktivitäten des BVA [#28953]
Datum
18. April 2018 11:40
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre ausgesprochen zügige Beantwortung meiner Anfrage. Zu 2 sagen Sie, dass derzeit ein Konzept bzw. eine Strategie erfolgt. Können Sie den Zeitrahmen nennen, die diese Erstellung noch benötigt? Dann würde ich zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal danach anfragen. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 28953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre Rückfrage. Die Erstellung des Konzeptes wird noch einige Zeit benö…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
Ihre Rückfrage bzgl. der Social Media Aktivitäten des BVA [#28953]
Datum
19. April 2018 07:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre Rückfrage. Die Erstellung des Konzeptes wird noch einige Zeit benötigen. Es wäre daher sinnvoll, wenn Sie sich Ende des Jahres noch einmal melden, um den aktuellen Stand zu erfragen. Mit freundlichen Grüßen