Social Media Aktivitäten des Deutschen Bundestages

Anfrage an: Deutscher Bundestag

- das Konzept / die Strategie zur Nutzung von Social Media durch den Deutschen Bundestag
- die angefragten Zuarbeit der Bundestragsfraktionen zum Thema Social Media Strategie
- den Grundsatzbeschluss der Inneren Kommission
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zur Social-Media-Nutzung durch den Deutschen Bundestag

(Bezug: https://www.welt.de/wirtschaft/article189321211/Facebook-und-Twitter-Bundestag-traut-sich-nun-doch-in-den-direkten-Buerger-Dialog.html)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das Konze…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten des Deutschen Bundestages [#147805]
Datum
31. Mai 2019 23:33
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das Konzept / die Strategie zur Nutzung von Social Media durch den Deutschen Bundestag - die angefragten Zuarbeit der Bundestragsfraktionen zum Thema Social Media Strategie - den Grundsatzbeschluss der Inneren Kommission - interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zur Social-Media-Nutzung durch den Deutschen Bundestag (Bezug: https://www.welt.de/wirtschaft/article189321211/Facebook-und-Twitter-Bundestag-traut-sich-nun-doch-in-den-direkten-Buerger-Dialog.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Deutscher Bundestag
Sehr geehrter Herr Wolf, hiermit übersenden wir Ihnen im Anhang eine Eingangsbestätigung für Ihre Unterlagen und …
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten des Deutschen Bundestages [#147805]
Datum
18. Juni 2019 13:25
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
Datenschutzhinweise.pdf
48,6 KB
Sehr geehrter Herr Wolf, hiermit übersenden wir Ihnen im Anhang eine Eingangsbestätigung für Ihre Unterlagen und weiteren Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage mit dem Geschäftszeichen ZR 4-1334-IFG-13…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten des Deutschen Bundestages [#147805]
Datum
11. Juli 2019 12:11
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage mit dem Geschäftszeichen ZR 4-1334-IFG-139/2019 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 147805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-139/2019 Sehr geehrter Herr Wolf, das als …
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-139/2019
Datum
29. Juli 2019 15:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, das als Anlage beigefügte Dokument übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen

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Leonard Wolf
Leonard Wolf
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-139/2019 [#147805] Sehr geehrte<<…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-139/2019 [#147805]
Datum
29. Juli 2019 15:45
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> anbei meine Adresse für die Beantwortung meine Informationsfreiheitsanfrage mit dem Geschäftszeichen ZR 4-1334-IFG-139/2019. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 147805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>