Social Media Aktivitäten des DWD

- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des DWD
- Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.)
- Dokumente in denen der DWD seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Richtl…
An Deutscher Wetterdienst Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten des DWD [#30462]
Datum
31. Mai 2018 23:27
An
Deutscher Wetterdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des DWD - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen der DWD seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Deutscher Wetterdienst
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Ihr Interess…
Von
Deutscher Wetterdienst
Betreff
Social Media Aktivitäten des DWD [#30462]
Datum
5. Juni 2018 17:08
Status
Warte auf Antwort
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4,2 KB


Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Ihr Interesse am Deutschen Wetterdienst (DWD). hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu den Social Media Aktivitäten des DWD - interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des DWD - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen der DWD seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Im DWD werden Anfragen nach dem IFG vom Justitiariat koordiniert und die fachlich zuständigen Organisationseinheiten mit der Beantwortung der Anfrage betraut. In Ihrem Fall ist das die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, PÖ. Der DWD prüft nun sehr sorgfältig, ob und wie er Ihrem Antrag nach dem IFG entsprechen kann. Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Wetterdienst
Sehr geehrter Herr Wolf, entsprechend Ihrer Mail vom 31.5.2018 darf ich Ihnen nun dazu Unterlagen zusenden, von de…
Von
Deutscher Wetterdienst
Betreff
Ihre Anfrage Social Media Aktivitäten des DWD [#30462]
Datum
25. Juni 2018 13:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, entsprechend Ihrer Mail vom 31.5.2018 darf ich Ihnen nun dazu Unterlagen zusenden, von denen ich hoffe, dass sie Ihre Fragen beantworten. Aufgrund der Dateigrößen folgt eine 2. Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Wetterdienst
Sehr geehrter Herr Wolf, entsprechend Ihrer Mail vom 31.5.2018 darf ich Ihnen nun dazu Unterlagen zusenden, von de…
Von
Deutscher Wetterdienst
Betreff
Ihre Anfrage Social Media Aktivitäten des DWD [#30462] - 2. Mail
Datum
25. Juni 2018 13:07
Status
Sehr geehrter Herr Wolf, entsprechend Ihrer Mail vom 31.5.2018 darf ich Ihnen nun dazu Unterlagen zusenden, von denen ich hoffe, dass sie Ihre Fragen beantworten. Aufgrund der Dateigrößen folgt eine 2. Mail. Mit freundlichen Grüßen