Social Media Aktivitäten des RKI

Anfrage an: Robert Koch-Institut

- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des RKI
- Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.)
- Dokumente in denen das RKI seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    31. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Richtl…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten des RKI [#30460]
Datum
31. Mai 2018 23:25
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des RKI - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen das RKI seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Robert Koch-Institut
Gz. 1.11.05/0006#0042 Sehr geehrter Herr Wolf, wunschgemäß bestätigen wir den Eingang Ihrer Nachricht. Nach u…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
WG: Social Media Aktivitäten des RKI [#30460] - IFG-Antrag !
Datum
1. Juni 2018 14:27
Status
Warte auf Antwort
Gz. 1.11.05/0006#0042 Sehr geehrter Herr Wolf, wunschgemäß bestätigen wir den Eingang Ihrer Nachricht. Nach unserem Verständnis ist Ihr Antrag nicht auf die Erteilung einer Auskunft, sondern auf die Herausgabe von Abschriften der genannten Dokumente gerichtet. Dafür besteht nach Nr. 2 des der Informationsgebührenverordnung beigegebenen Gebühren- und Auslagenverzeichnisses ein Gebührenrahmen von 15 bis 125 Euro, der sich auf 30 bis 500 Euro erhöht, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Die genaue Gebührenhöhe ergibt sich aus dem dafür erforderlichen Verwaltungsaufwand, der mit 60 Euro je Arbeitsstunde im höheren Dienst zu beziffern ist. Der erforderliche Arbeitsaufwand ist derzeit noch nicht absehbar. Wir bitten Sie um Mitteilung, ob Sie unter diesem Umstand an Ihrem Antrag festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrt<< Anrede >> ich teile Ihre Einschätzung, dass bei der Beantwortung meiner Anfrage zwingend…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: WG: Social Media Aktivitäten des RKI [#30460] - IFG-Antrag ! [#30460]
Datum
2. Juni 2018 10:44
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich teile Ihre Einschätzung, dass bei der Beantwortung meiner Anfrage zwingend der unter Nr. 2 des der Informationsgebührenverordnung beigegebenen Gebühren- und Auslagenverzeichnisses genannte Gebührenrahmen herangezogen werden muss, nicht. Ich meinen Augen kann hier bei der Beantwortung meiner Anfrage die Nr. 1.1 des der Informationsgebührenverordnung beigegebenen Gebühren- und Auslagenverzeichnisses angewendet werden. Demnach würde die Beantwortung gebührenfrei ergehen. Ich bitte darum, dass Sie dies noch einmal prüfen. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 30460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
Gz. 1.11.05/0006#0042 Sehr geehrter Herr Wolf, auch unter Würdigung der von Ihnen vorgetragenen Gesichtspunkte…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: WG: Social Media Aktivitäten des RKI [#30460] - IFG-Antrag ! [#30460]
Datum
4. Juni 2018 10:44
Status
Warte auf Antwort
Gz. 1.11.05/0006#0042 Sehr geehrter Herr Wolf, auch unter Würdigung der von Ihnen vorgetragenen Gesichtspunkte halte ich an meiner Auffassung fest, dass Ihr Antrag auf die Herausgabe von Abschriften und nicht auf den Erhalt einer Auskunft gerichtet ist. Die Heranziehung des Gebührenrahmens nach Nr. 2 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses erscheint insoweit zwingend. Bitte beachten Sie, dass auch eine Auskunft gebührenpflichtig ist, wenn sie, etwa aufgrund ihres Umfangs, den Rahmen einer "einfachen" Auskunft verlässt. Ich darf Sie daher nochmals um Mitteilung bitten, ob Sie unter diesem Umstand an Ihrem Antrag festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Social Media Aktivitäten des RKI“ [#30460]
Datum
4. Juni 2018 18:59
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30460 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da das Robert Koch-Institut der Meinung ist, dass Nr. 2 des der Informationsgebührenverordnung beigegebenen Gebühren- und Auslagenverzeichnisses genannte Gebührenrahmen herangezogen werden muss. Ich meinen Augen kann hier bei der Beantwortung meiner Anfrage die Nr. 1.1 des der Informationsgebührenverordnung beigegebenen Gebühren- und Auslagenverzeichnisses angewendet werden. Demnach würde die Beantwortung gebührenfrei ergehen. Dies würde auch eher der Entscheidung anderer angefragt Bundesbehörden folgen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 30460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-721/002 II#0282 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Social Media Aktivitäten des RKI« [#30460] # 15-721/002 II#0282
Datum
12. Juni 2018 15:55
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
673,6 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-721/002 II#0282 Sehr geehrter Herr Wolf, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung am Ende dieser E-Mail weise ich hin. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Vermittlungsbitte an die BfDI vom 4. Juni 2018 [#30460] # 15-721/002 II#0282 Die Bundesbeauftragte für den Da…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Vermittlungsbitte an die BfDI vom 4. Juni 2018 [#30460] # 15-721/002 II#0282
Datum
19. Juli 2018 16:52
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
898,2 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-721/002 II#0282   Sehr geehrter Herr Wolf,   anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch.     Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Re: Ihre Vermittlungsbitte an die BfDI vom 4. Juni 2018 [#30460] # 15-721/002 II#0282 [#30460] Sehr geehrt<<…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Re: Ihre Vermittlungsbitte an die BfDI vom 4. Juni 2018 [#30460] # 15-721/002 II#0282 [#30460]
Datum
31. Juli 2018 11:49
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> nachdem auch die Behörde der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ihre Auffassung teilt, dass in dieser Anfrage Gebühren anfallen können, ziehe ich meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 30460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Robert Koch-Institut
Automatische Antwort: Ihre Vermittlungsbitte an die BfDI vom 4. Juni 2018 [#30460] # 15-721/002 II#0282 [#30460] ?…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Ihre Vermittlungsbitte an die BfDI vom 4. Juni 2018 [#30460] # 15-721/002 II#0282 [#30460]
Datum
31. Juli 2018 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
? Vielen Dank f?r Ihre Nachricht. Ich bin Montag, den 13.08.2018 wieder unter dieser E-Mail-Adresse erreichbar. Bitte wenden Sie sich in dringenden F?llen an Frau Hanke, Tel. 030 18 754-3720). Ihre Nachricht wird nicht automatisch weitergeleitet. Mit freundlichen Gr??en <<Name>>