Social-Media-Beratung des Bundesrates

Anfrage an: Bundesrat

Sie betreiben verschiedene Auftritte in Social-Media-Portalen. Unter https://amtzweinull.com/referenzen/ findet sich der Bundesrat als Behörde, welche beraten wurde.
Hierzu bitte ich um Zusendung aller Dokumente, die sich auf externe Beratung hinsichtlich Social-Media beziehen.

Ergebnis der Anfrage

Im Bundesrat hat 2015 eine Inhouse-Schulung zum Thema "Social Media" stattgefunden, dessen Kursbeschreibung nun vorliegt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. August 2017
  • Frist
    22. September 2017
  • 2 Follower:innen
Till Seyer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie betreiben ve…
An Bundesrat Details
Von
Till Seyer
Betreff
Social-Media-Beratung des Bundesrates [#24390]
Datum
21. August 2017 14:39
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie betreiben verschiedene Auftritte in Social-Media-Portalen. Unter https://amtzweinull.com/referenzen/ findet sich der Bundesrat als Behörde, welche beraten wurde. Hierzu bitte ich um Zusendung aller Dokumente, die sich auf externe Beratung hinsichtlich Social-Media beziehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Till Seyer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Till Seyer

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Bundesrat
Sehr geehrter Herr Seyer, zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass im Bundesrat eine Inhouse-Schulung vom 14.-1…
Von
Bundesrat
Betreff
AW: Social-Media-Beratung des Bundesrates [#24390]
Datum
31. August 2017 16:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Seyer, zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass im Bundesrat eine Inhouse-Schulung vom 14.-18.09.2015 zum Thema "Social Media" stattgefunden hat. In der Anlage finden Sie die Kursbeschreibung. Mit freundlichem Gruß