Social-Media-Handbuch/-Guidelines

Handbuch/Guidelines/Dienstanweisungen zum Umgang in und mit sozialen Netzwerken wie in https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/bundeswehr-bereitet-sich-auf-den-einsatz-im-netz-vor-63659512 erwähnt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. August 2019
  • Frist
    4. September 2019
  • 3 Follower:innen
Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Handbuch/Gu…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Anna Biselli
Betreff
Social-Media-Handbuch/-Guidelines [#162368]
Datum
2. August 2019 12:34
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Handbuch/Guidelines/Dienstanweisungen zum Umgang in und mit sozialen Netzwerken wie in https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/bundeswehr-bereitet-sich-auf-den-einsatz-im-netz-vor-63659512 erwähnt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az [geschwärzt] Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 02.08.201…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG / Social-Media-Handbuch/-Guidelines [#162368]
Datum
5. August 2019 08:44
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az [geschwärzt] Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 02.08.2019 (s.u.) Sehr geehrte Frau Biselli, ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 2. August 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) [geschwärzt] bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] § [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] § [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] § [geschwärzt], [geschwärzt] § [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] § [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] § [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] § [geschwärzt]§ [geschwärzt]§ [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] § [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Anna Biselli
Anna Biselli
Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für die Benachrichtigung. Ich möchte, falls möglich, meine Anfra…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Anna Biselli
Betreff
AW: Antwort: IFG / Social-Media-Handbuch/-Guidelines [#162368]
Datum
6. August 2019 12:16
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für die Benachrichtigung. Ich möchte, falls möglich, meine Anfrage noch um die Guidelines für die Markenbotschafter der Bundeswehr ergänzen. Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli Anfragenr: 162368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az [geschwärzt] Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 02.08.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG / Social-Media-Handbuch/-Guidelines [#162368]
Datum
7. August 2019 08:01
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az [geschwärzt] Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 02.08.2019 2. BMVg - R I 1 - Az [geschwärzt] vom 05.08.2019 3. Ihre Nachricht vom 06.08.2019 (s.u.) Sehr geehrte Frau Biselli, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 6. August 2019 (Bezug 3.), mit welcher Sie Ihre IFG-Anfrage vom 2. August 2019 (Bezug 1.) ergänzen und nunmehr auch um die Übersendung der "Guidelines für Markenbotschafter" bitten. Hierzu darf ich Ihnen mitteilen, dass die vorgenannte Ergänzung diesseits als neuer IFG-Antrag gewertet wurde. Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) [geschwärzt] bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az [geschwärzt] Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 02.08.201…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG / Social-Media-Handbuch/-Guidelines [#162368]
Datum
29. August 2019 17:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az [geschwärzt] Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 02.08.2019 (s.u.) Sehr geehrte Frau Biselli, mit Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 2. August 2019 haben Sie unter ergänzendem Hinweis auf den Link: https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/bundeswehr-bereitet-sich-auf-den-einsatz-im-netz-vor-63659512 darum gebeten, Ihnen Folgendes zu übersenden: "Handbuch/Guidelines/Dienstanweisungen zum Umgang in und mit sozialen Netzwerken". Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass sich das erbetene Dokument (Social Media-Guidelines) derzeit noch im Entwurfsstadium befindet und insbesondere die erforderliche Gremienbeteiligung nicht abgeschlossen ist. Mit dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens ist voraussichtlich nicht vor Ende September 2019 zu rechnen. Nach Abschluss des vorgenannten Verfahrens und dem Inkrafttreten der Regelung steht einer Herausgabe an Sie nichts im Wege. Hierzu komme ich zu gegebener Zeit unaufgefordert auf Ihr Anliegen zurück. Bis dahin bitte ich Sie freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1102 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 02.08…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG / Social-Media-Handbuch/-Guidelines [#162368]
Datum
5. September 2019 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1102 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 02.08.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1098 vom 05.08.2019 3. Ihre E-Mail vom 06.08.2019 4. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1102 vom 07.08.2019 5. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1098 vom 29.08.2019 Sehr geehrte Frau Biselli, in Ergänzung Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 2. August 2019 (Bezug 1.) hatten Sie mit E-Mail vom 6. August 2019 (Bezug 3.) darum gebeten, Ihnen die "Guidelines für die Markenbotschafter der Bundeswehr" zu übersenden. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass eine derartige Unterlage nicht existiert. Bei den in Bezug 1. erwähnten "Social Media Guidelines" handelt es sich, wie bereits mit Bezug 5. mitgeteilt, um eine noch nicht veröffentlichte Vorabversion. Über Inhalt und Form der Umsetzung des in dieser Vorabversion im weiteren erwähnten Dokumentes "Guidelines für Markenbotschafter" wird erst im weiteren Arbeitsgang entschieden. Dem entsprechend liegen hier keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1098 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 02.0…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG / Social-Media-Handbuch/-Guidelines [#162368]
Datum
20. November 2019 08:02
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1098 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 02.08.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1098 vom 29.08.2019 Anlg.: 1 Dateianhang Sehr geehrte Frau Biselli, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 2. August 2019 (Bezug 1.). Hierzu übersende ich Ihnen nachstehend die nunmehr in Kraft getretenen "Social Media-Guidelines": Ergänzend dazu teile ich Ihnen mit, dass dieses Dokument zudem auf der Internetseite www.bundeswehr.de frei einsehbar ist. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Anna Biselli
Anna Biselli
Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für den Hinweis und die Veröffentlichung! Mit freundlichen Grüß…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Anna Biselli
Betreff
AW: Antwort: IFG / Social-Media-Handbuch/-Guidelines [#162368]
Datum
21. November 2019 12:16
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für den Hinweis und die Veröffentlichung! Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli Anfragenr: 162368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162368