Social-Media-Konzept des Bundesarchivs

Anfrage an: Bundesarchiv

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie betreiben offenbar den Instagram-Account "@bundesarchivd", der bis vor kurzem noch "@das_bundesarchiv" hieß.

Ich bitte Sie um Herausgabe
- Ihres Social-Media-Konzepts (oder Content-Strategie oder Social-Media-Strategie)
- der datenschutzrechtlichen Bewertung zur Nutzung von Instagram
- die Entscheidungsvorlagen an die Hausleitung, in denen es um das Betreiben von Social-Media-Kanälen (nicht nur bezogen auf Instagram) geht.

Nur wenn es nicht aus den Vorlagen an die Hausleitung ersichtlich sein sollte, bitte ich zudem um Mitteilung, wer entschieden hat, den Instagram-Account umzubenennen und aus welchem Grund dies geschehen ist.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Sie betreiben offenbar den Instagram-Account "@b…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Social-Media-Konzept des Bundesarchivs [#257693]
Datum
24. August 2022 10:20
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Sie betreiben offenbar den Instagram-Account "@bundesarchivd", der bis vor kurzem noch "@das_bundesarchiv" hieß. Ich bitte Sie um Herausgabe - Ihres Social-Media-Konzepts (oder Content-Strategie oder Social-Media-Strategie) - der datenschutzrechtlichen Bewertung zur Nutzung von Instagram - die Entscheidungsvorlagen an die Hausleitung, in denen es um das Betreiben von Social-Media-Kanälen (nicht nur bezogen auf Instagram) geht. Nur wenn es nicht aus den Vorlagen an die Hausleitung ersichtlich sein sollte, bitte ich zudem um Mitteilung, wer entschieden hat, den Instagram-Account umzubenennen und aus welchem Grund dies geschehen ist. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/257693/upload/e454ebfa82bd04ba28879380e5b01bd1f071eb9a/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesarchiv
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.08.2022, in der Sie auf Grundlage des…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Social-Media-Konzept des Bundesarchivs [#257693]
Datum
25. August 2022 10:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.08.2022, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) u. a. um Herausgabe des Social-Media-Konzepts des Bundesarchivs begehren. Ihr Antrag ist am 24.08.2022 beim Bundesarchiv eingegangen und wird von dem für IFG-Fragen federführenden Referat ZI.6 unter dem Aktenzeichen 04711#0001#0036 bearbeitet. Das Bundesarchiv ist bemüht, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/BJNR000600006.html einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. i. A.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social-Media-Konzept des Bundesarchivs“ vom 24…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Social-Media-Konzept des Bundesarchivs [#257693]
Datum
11. Oktober 2022 08:41
An
Bundesarchiv
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social-Media-Konzept des Bundesarchivs“ vom 24.08.2022 (#257693) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesarchiv
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr IFG-Antrag wurde fristgerecht bearbeitet. Der hierzu ergangene IFG-Be…
Von
Bundesarchiv
Betreff
AW: Social-Media-Konzept des Bundesarchivs [#257693]
Datum
11. Oktober 2022 11:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr IFG-Antrag wurde fristgerecht bearbeitet. Der hierzu ergangene IFG-Bescheid vom 13.09.2022 wurde bereits an Ihre Postanschrift versendet. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> offenbar ist der Brief bei mir liegengeblieben. Entschuldigen Sie die Erinnerung! B…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Social-Media-Konzept des Bundesarchivs [#257693]
Datum
12. Oktober 2022 08:32
An
Bundesarchiv
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> offenbar ist der Brief bei mir liegengeblieben. Entschuldigen Sie die Erinnerung! Bitte übermitteln Sie die Dokumente an meine Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257693/

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Bundesarchiv
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 12.10.2022. Hiermit gewähre ich Ihn…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Antrag nach IFG über fragdenstaat.de, hier: Social-Media-Konzept des Bundesarchivs - Ihre E-Mail vom 12.10.2022
Datum
12. Oktober 2022 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 12.10.2022. Hiermit gewähre ich Ihnen den Zugang zu den von Ihnen begehrten Unterlagen zum Social-Media-Konzept des Bundesarchivs. Die hierfür zugrundeliegende Entscheidung entnehmen Sie bitte meinem Schreiben vom 13.09.2022. Mit freundlichen Grüßen