Social Media Konzept

1. Konzept zur Darstellung und Präsentation der Bundesregierung bei facebook und anderen Social Media Plattformen.

2. eingeholte Kostenvoranschläge zur Konzeptentwicklung

3. Dokumente die eine Übersicht über angefallene Kosten und Ausgaben geben (intern/extern)

4. Verträge mit Drittfirmen zur Umsetzung des Konzepts.

Wenn etwaige Dritte vor einer Auskunft konsultiert werden müssen, bitte ich um die prioritäre Beantwortung der anderen Fragen und um eine Aufspaltung der Antwort.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2015
  • Frist
    27. März 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Konzept zur D…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Social Media Konzept [#8727]
Datum
23. Februar 2015 13:44
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Konzept zur Darstellung und Präsentation der Bundesregierung bei facebook und anderen Social Media Plattformen. 2. eingeholte Kostenvoranschläge zur Konzeptentwicklung 3. Dokumente die eine Übersicht über angefallene Kosten und Ausgaben geben (intern/extern) 4. Verträge mit Drittfirmen zur Umsetzung des Konzepts. Wenn etwaige Dritte vor einer Auskunft konsultiert werden müssen, bitte ich um die prioritäre Beantwortung der anderen Fragen und um eine Aufspaltung der Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Social Media Konzept
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Via
Briefpost
Betreff
Social Media Konzept
Datum
23. März 2015
Status
Anfrage abgeschlossen