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Social Media Nutzung des Ministeriums

-Leitfaden über die Aktivität in sozialen Medien durch ihr Ministerium.
-Ergänzende Verwaltungsvorschriften zur Nutzung sozialer Netzwerke.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. März 2018
  • Frist
    20. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Leitfaden übe…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Social Media Nutzung des Ministeriums [#27177]
Datum
21. März 2018 12:44
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Leitfaden über die Aktivität in sozialen Medien durch ihr Ministerium. -Ergänzende Verwaltungsvorschriften zur Nutzung sozialer Netzwerke.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr <Information-entfernt> Ihre LIFG-Anfrage vom 21.03.2018 haben wir erhalten und hausintern an die zustä…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Social Media Nutzung des Ministeriums [#27177]
Datum
21. März 2018 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> Ihre LIFG-Anfrage vom 21.03.2018 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Ihre Anfrage zur Nutzung Sozialer Medien Sehr <Information-entfernt> gerne übersende ich Ihnen anbei den …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage zur Nutzung Sozialer Medien
Datum
23. April 2018 18:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> gerne übersende ich Ihnen anbei den interministeriell erarbeiteten „Leitfaden für die Nutzung Sozialer Medien“ des Landes Baden-Württemberg. Weiter orientiert sich das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration bei der Nutzung Sozialer Medien an die Richtlinie des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg zur Nutzung von Sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen. Weitere Verwaltungsvorschriften zur Nutzung sozialer Netzwerke existieren nach Kenntnis des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration nicht. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.