Social-Media-Richtlinie der Polizei Bayern
im Rahmen meiner Tätigkeit als Journalistin berichte ich zum Auftreten der deutschen Polizei in den sozialen Netzwerken. Um das Vorgehen der Landespolizei vergleichend darzustellen benötige ich folgende Informationen:
- Dokumente in denen die Polizei Bayern Richtlinien für ihre Kommunikation auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) festgelegt, z.B. zum Umgang mit Nutzern, zum Einsatz von Blocken von Nutzern, zum Löschen von Kommentaren, zur Intensität der Kommunikation, zur Planung o.ä.
- Dokumente in denen die Polizei Bayern ihre Ziele für die Kommunikation auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) festgelegt
- Dokumente in denen die Polizei Bayern ihre Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert
Anfrage erfolgreich
-
Datum9. April 2018
-
9. Mai 2018
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!