Social-Media-Richtlinie der Polizei Berlin

für meine Berichterstattung als Journalistin benötige ich folgende Informationen:
- Dokumente in denen die Polizei Berlin Richtlinien für ihre Kommunikation auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) festgelegt, z.B. zum Umgang mit Nutzern, zum Einsatz von Blocken von Nutzern, zum Löschen von Kommentaren, zur Intensität der Kommunikation, zur Planung o.ä.
- Dokumente in denen die Polizei Berlin ihre Ziele für die Kommunikation auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) festgelegt
- Dokumente in denen die Polizei Berlin ihre Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. April 2018
  • Frist
    12. Mai 2018
  • Kosten dieser Information:
    12,60 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Social-Media-Richtlinie der Polizei Berlin [#28739]
Datum
9. April 2018 11:47
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
für meine Berichterstattung als Journalistin benötige ich folgende Informationen: - Dokumente in denen die Polizei Berlin Richtlinien für ihre Kommunikation auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) festgelegt, z.B. zum Umgang mit Nutzern, zum Einsatz von Blocken von Nutzern, zum Löschen von Kommentaren, zur Intensität der Kommunikation, zur Planung o.ä. - Dokumente in denen die Polizei Berlin ihre Ziele für die Kommunikation auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) festgelegt - Dokumente in denen die Polizei Berlin ihre Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde zuständigkeitshalber an die Polizei Be…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Social-Media-Richtlinie der Polizei Berlin [#28739]
Datum
10. April 2018 12:08
Status
Warte auf Antwort
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9,9 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde zuständigkeitshalber an die Polizei Berlin weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Anfrage nach dem IFG - Social-Media-Richtlinie Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie die Antwort auf…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Anfrage nach dem IFG - Social-Media-Richtlinie
Datum
9. Mai 2018 10:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie die Antwort auf Ihren o.g. Antrag nach dem IFG. Mit freundlichen Grüßen