Social-Media-Richtlinie der Polizei Hamburg

- Dokumente in denen die Polizei Hamburg Richtlinien für ihre Kommunikation auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) festgelegt, z.B. zum Umgang mit Nutzern, zum Einsatz von Blocken von Nutzern, zum Löschen von Kommentaren, zur Intensität der Kommunikation, zur Planung o.ä.
- Dokumente in denen die Polizei Hamburg ihre Ziele für die Kommunikation auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) festgelegt
- Dokumente in denen die Polizei Hamburg ihre Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2018
  • Frist
    12. Mai 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Social-Media-Richtlinie der Polizei Hamburg [#28740]
Datum
9. April 2018 11:48
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Dokumente in denen die Polizei Hamburg Richtlinien für ihre Kommunikation auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) festgelegt, z.B. zum Umgang mit Nutzern, zum Einsatz von Blocken von Nutzern, zum Löschen von Kommentaren, zur Intensität der Kommunikation, zur Planung o.ä. - Dokumente in denen die Polizei Hamburg ihre Ziele für die Kommunikation auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) festgelegt - Dokumente in denen die Polizei Hamburg ihre Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Eingansbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang ihrer Mail vom 09.04.2018. Dies…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Eingansbestätigung
Datum
9. April 2018 13:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang ihrer Mail vom 09.04.2018. Diese wurde an die Polizei weitergeleitet, die Ihnen antworten wird. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in um Beachtung des beigefügten Schreibens wird gebeten. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Antrag nach HmbTG - Thema: "Social-Media-Richtlinie der Polizei Hamburg"
Datum
19. April 2018 13:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in um Beachtung des beigefügten Schreibens wird gebeten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> bitte schicken Sie den Bescheid an folgende Ad…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antrag nach HmbTG - Thema: "Social-Media-Richtlinie der Polizei Hamburg" [#28740]
Datum
28. April 2018 11:24
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> bitte schicken Sie den Bescheid an folgende Adresse: Antragsteller/in Antragsteller/in netzpolitik Schönhauser Allee 6/7 10119 Berlin Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei die Unterlagen, die Ihnen gemäß Ihrer Anfrage herausgegeben werden können. D…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Antrag nach HmbTG - Thema: "Social-Media-Richtlinie der Polizei Hamburg" [#28740]
Datum
3. Mai 2018 15:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei die Unterlagen, die Ihnen gemäß Ihrer Anfrage herausgegeben werden können. Die Unterlagen werden Ihnen zusammen mit einem Schreiben, das weitere Einzelheiten und Hinweise enthält, in wenigen Tagen auch postalisch zugestellt. Mit freundlichen Grüßen