Social-Media-Richtlinie der Polizei Sachsen-Anhalt

- Leitfaden für die Social Media Aktivitäten der Landesverwaltung, inklusive Landespolizei
- Ergänzende Verwaltungsvorschriften zur Nutzung sozialer Netzwerke durch die Polizei
- den Abschlussbericht der polizeilichen Bund-Länder-Projektgruppe „Soziale Netzwerke“ vom Februar 2013.
- Informationen über die Mitglieder und Beschlüsse der durch die Landesstelle für polizeiliche Medienarbeit eingerichtete AG „Guidelines für die Social-Media-Nutzung der Polizei Sachsen-Anhalt“
- Den Kabinettsbeschluss mit Anlagen der Kennzeichnung "066/2016"

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. März 2018
  • Frist
    24. April 2018
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
Social-Media-Richtlinie der Polizei Sachsen-Anhalt [#27221]
Datum
23. März 2018 11:12
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Leitfaden für die Social Media Aktivitäten der Landesverwaltung, inklusive Landespolizei - Ergänzende Verwaltungsvorschriften zur Nutzung sozialer Netzwerke durch die Polizei - den Abschlussbericht der polizeilichen Bund-Länder-Projektgruppe „Soziale Netzwerke“ vom Februar 2013. - Informationen über die Mitglieder und Beschlüsse der durch die Landesstelle für polizeiliche Medienarbeit eingerichtete AG „Guidelines für die Social-Media-Nutzung der Polizei Sachsen-Anhalt“ - Den Kabinettsbeschluss mit Anlagen der Kennzeichnung "066/2016"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social-Media-Richtlinie der Polizei Sachsen-An…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Social-Media-Richtlinie der Polizei Sachsen-Anhalt [#27221]
Datum
24. April 2018 17:18
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social-Media-Richtlinie der Polizei Sachsen-Anhalt“ vom 23.03.2018 (#27221) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27221 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Sehr geehrtAntragsteller/in der Abstimmungsprozess läuft noch. Sie erhalten die Antwort sobald wie möglich. Eine …
Von
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: Social-Media-Richtlinie der Polizei Sachsen-Anhalt [#27221]
Datum
25. April 2018 12:21
Status
Warte auf Antwort
Zwischennachrichtnetzpolitik.JPG
52,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in der Abstimmungsprozess läuft noch. Sie erhalten die Antwort sobald wie möglich. Eine Zwischennachricht haben Sie bereits am 26.03. erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für den Zwischenstand. Mit freundlichen Grüßen Antragstelle…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Social-Media-Richtlinie der Polizei Sachsen-Anhalt [#27221]
Datum
25. April 2018 13:16
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für den Zwischenstand. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27221 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in

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Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Ihre Anfrage Social Media Polizei Sachsen-Anhalt Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt finden Sie die Beantwortun…
Von
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihre Anfrage Social Media Polizei Sachsen-Anhalt
Datum
7. Mai 2018 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt finden Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage zum Thema "Social Media Polizei Sachsen-Anhalt". Mit freundlichen Grüßen