Social-Media-Richtlinie der Polizei Sachsen-Anhalt

- Leitfaden für die Social Media Aktivitäten der Landesverwaltung, inklusive Landespolizei
- Ergänzende Verwaltungsvorschriften zur Nutzung sozialer Netzwerke durch die Polizei
- den Abschlussbericht der polizeilichen Bund-Länder-Projektgruppe „Soziale Netzwerke“ vom Februar 2013.
- Informationen über die Mitglieder und Beschlüsse der durch die Landesstelle für polizeiliche Medienarbeit eingerichtete AG „Guidelines für die Soci-
al-Media-Nutzung der Polizei Sachsen-Anhalt“
- Den Kabinettsbeschluss mit Anlagen der Kennzeichnung "066/2016"

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. März 2018
  • Frist
    24. April 2018
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -…
An Landtag Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
Social-Media-Richtlinie der Polizei Sachsen-Anhalt [#27175]
Datum
21. März 2018 12:33
An
Landtag Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Leitfaden für die Social Media Aktivitäten der Landesverwaltung, inklusive Landespolizei - Ergänzende Verwaltungsvorschriften zur Nutzung sozialer Netzwerke durch die Polizei - den Abschlussbericht der polizeilichen Bund-Länder-Projektgruppe „Soziale Netzwerke“ vom Februar 2013. - Informationen über die Mitglieder und Beschlüsse der durch die Landesstelle für polizeiliche Medienarbeit eingerichtete AG „Guidelines für die Soci- al-Media-Nutzung der Polizei Sachsen-Anhalt“ - Den Kabinettsbeschluss mit Anlagen der Kennzeichnung "066/2016"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag Sachsen-Anhalt
IZG-Anfrage Social-Media-Richtlinie der Polizei Sachsen-Anhalt [#27175] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Da…
Von
Landtag Sachsen-Anhalt
Betreff
IZG-Anfrage
Datum
23. März 2018 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Social-Media-Richtlinie der Polizei Sachsen-Anhalt [#27175] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.03.2018. Die von Ihnen angeforderten Unterlagen fallen nicht in die Zuständigkeit des Landtages, weshalb ich Sie bitten darf, diese bei der Exekutive, d. h. bei der Landesregierung, z. B. über die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt oder das Ministerium für Inneres und Sport, zu erfragen. Da Sie einerseits darum bitten, Ihre Anfrage an die zuständige Behörde weiterzuleiten und andererseits ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprechen, sehe ich davon ab, Ihre Anfrage an die Landesverwaltung abzugeben. Die postalischen oder elektronischen Erreichbarkeiten sind aus allgemein zugänglichen Quellen zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: IZG-Anfrage [#27175] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für I…
An Landtag Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IZG-Anfrage [#27175]
Datum
23. März 2018 11:13
An
Landtag Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe die Anfrage an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in