Social Media - Richtlinien für den privaten Gebrauch von Polizisten

Bitte teilen Sie mir mit, ob es konkrete Handlungsanweisungen für Polizisten gibt, wie sie sich privat bei der Nutzung von Sozialen Medien zu verhalten haben. Falls ja wäre eine Quellenangabe hilfreich!

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  • Datum
    11. März 2022
  • Frist
    13. April 2022
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Arnold Klein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie …
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
Arnold Klein
Betreff
Social Media - Richtlinien für den privaten Gebrauch von Polizisten [#243025]
Datum
11. März 2022 12:00
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, ob es konkrete Handlungsanweisungen für Polizisten gibt, wie sie sich privat bei der Nutzung von Sozialen Medien zu verhalten haben. Falls ja wäre eine Quellenangabe hilfreich!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arnold Klein Anfragenr: 243025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243025/ Postanschrift Arnold Klein << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arnold Klein

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Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Klein, Ihre Anfrage mit dem Betreff "So…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
11. März 2022 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Klein, Ihre Anfrage mit dem Betreff "Social Media - Richtlinien für den privaten Gebrauch von Polizisten [#243025]" ist am 11.03.2022 in unserem Hause eingegangen. Das Beschaffungsamt des BMI ist eine der zentralen Beschaffungsstellen des Bundes, dessen Aufgabenbereich in der Durchführung von Vergabeverfahren liegt. Ich vermute daher, dass eine Verwechslung mit dem BMI (Bundesministerium des Innern und für Heimat) oder der Bundespolizei vorliegt. Bitte teilen Sie mir daher kurz mit, ob die Anfrage tatsächlich an das Beschaffungsamt des BMI gerichtet werden sollte. Mit freundlichen Grüßen