Social Media Strategie der Polizei Berlin

Anfrage an: Polizei Berlin

- Interne Richtlinien und Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzer*innen o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen der Polizei Berlin (besonders zu den Twitteraccounts @PolizeiBerlin_E und @polizeiberlin).

- Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw., besonders bezogen auf polizeieinsatzbegleitende Tweets bei Großveranstaltungen, die vom Account @PolizeiBerlin_E abgesetzt werden).

- Dokumente, in denen das BKA seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    19. August 2018
  • Frist
    21. September 2018
  • Kosten dieser Information:
    17,50 Euro
  • 2 Follower:innen
Lea Schubert
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
Lea Schubert
Betreff
Social Media Strategie der Polizei Berlin [#32956]
Datum
19. August 2018 22:42
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Interne Richtlinien und Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzer*innen o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen der Polizei Berlin (besonders zu den Twitteraccounts @PolizeiBerlin_E und @polizeiberlin). - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw., besonders bezogen auf polizeieinsatzbegleitende Tweets bei Großveranstaltungen, die vom Account @PolizeiBerlin_E abgesetzt werden). - Dokumente, in denen das BKA seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> c/o Open Knowledge Foundation Deutschland Singerstraße 109 10179 Berlin
Mit freundlichen Grüßen Lea Schubert

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Polizei Berlin
Sehr geehrte Frau Schubert, anliegend sende ich Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrem o.g. IFG-Antrag. Mit freund…
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG-Antrag: Social Media Strategie der Polizei Berlin [#32956]
Datum
12. September 2018 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schubert, anliegend sende ich Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrem o.g. IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen