Social Media und Datenschutz
Bitte senden Sie mir Ihre Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO für die städtischen Angebote in den Sozialen Medien Facebook, Instagram, Twitter und YouTube (https://www.dortmund.de/de/dortmund_de/sozialenetzwerke/startseite_sm/stadtdo_social_media.html).
Gemäß Art. 26 DSGVO ist die Stadt Dortmund gemeinsam mit den Betreibern des jeweiligen Social-Media-Angebots für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Sofern die Inhaber von Social-Media-Auftritten mit den Plattformbetreibern gemeinsam für die Datenverarbeitung verantwortlich sind, müssen diese gemäß Art. 26 DSGVO und § 63 BDSG in einer Vereinbarung in transparenter Form festlegen, wer von ihnen welche Verpflichtung nach der DSGVO erfüllt, insbesondere was die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Person angeht, und wer welchen Informationspflichten gemäß den Art. 13 und 14 DSGVO nachkommt, sofern und soweit dies nicht bereits durch Unions- oder nationales Recht geregelt ist. Bitte senden Sie mir die entsprechenden Vereinbarungen.
Anfrage erfolgreich
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Datum24. Februar 2021
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26. März 2021
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Alternative könnte man über eine erneute Anfrage nachdenken, evtl. sogar im Rahmen eines Aufrufs, so dass die Stadt halt n-mal die Informationen nicht-öffentlich erteilen kann?
fragdenstaat hatte im Zusammenhang mit dem Glyphosat-Gutachten bereits diese Form von zahlreichen Anfragen unterstützt.