Social Media und Datenschutz

Bitte senden Sie mir Ihre Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO für die städtischen Angebote in den Sozialen Medien Facebook, Instagram, Twitter und YouTube (https://www.dortmund.de/de/dortmund_de/sozialenetzwerke/startseite_sm/stadtdo_social_media.html).

Gemäß Art. 26 DSGVO ist die Stadt Dortmund gemeinsam mit den Betreibern des jeweiligen Social-Media-Angebots für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Sofern die Inhaber von Social-Media-Auftritten mit den Plattformbetreibern gemeinsam für die Datenverarbeitung verantwortlich sind, müssen diese gemäß Art. 26 DSGVO und § 63 BDSG in einer Vereinbarung in transparenter Form festlegen, wer von ihnen welche Verpflichtung nach der DSGVO erfüllt, insbesondere was die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Person angeht, und wer welchen Informationspflichten gemäß den Art. 13 und 14 DSGVO nachkommt, sofern und soweit dies nicht bereits durch Unions- oder nationales Recht geregelt ist. Bitte senden Sie mir die entsprechenden Vereinbarungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2021
  • Frist
    26. März 2021
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Social Media und Datenschutz [#213649]
Datum
24. Februar 2021 21:54
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir Ihre Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO für die städtischen Angebote in den Sozialen Medien Facebook, Instagram, Twitter und YouTube (https://www.dortmund.de/de/dortmund_de/sozialenetzwerke/startseite_sm/stadtdo_social_media.html). Gemäß Art. 26 DSGVO ist die Stadt Dortmund gemeinsam mit den Betreibern des jeweiligen Social-Media-Angebots für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Sofern die Inhaber von Social-Media-Auftritten mit den Plattformbetreibern gemeinsam für die Datenverarbeitung verantwortlich sind, müssen diese gemäß Art. 26 DSGVO und § 63 BDSG in einer Vereinbarung in transparenter Form festlegen, wer von ihnen welche Verpflichtung nach der DSGVO erfüllt, insbesondere was die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Person angeht, und wer welchen Informationspflichten gemäß den Art. 13 und 14 DSGVO nachkommt, sofern und soweit dies nicht bereits durch Unions- oder nationales Recht geregelt ist. Bitte senden Sie mir die entsprechenden Vereinbarungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213649/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 25.02.2021 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hier…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 25.02.2021
Datum
25. Februar 2021 08:56
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 25.02.2021. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Anfrage vom 24.02.2021 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, di…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Anfrage vom 24.02.2021
Datum
26. März 2021 10:38
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert beim zuständigen Fachbereich noch an, ich bitte daher um etwas Geduld. Sie erhalten sobald möglich eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 24.02.2021 [#213649] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Socia…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 24.02.2021 [#213649]
Datum
27. März 2021 14:07
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media und Datenschutz“ vom 24.02.2021 (#213649) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Vielen Dank für Ihre Zwischennachricht. Bitte nennen Sie mir eine Frist, bis wann ich Ihre Antwort zu meiner Informationsfreitsanfrage erwarten darf. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213649/
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Anfrage vom 24.02.2021 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, an…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Anfrage vom 24.02.2021
Datum
30. März 2021 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, anbei die Antwort zu Ihrer Anfrage "Social Media und Datenschutz [#213649]" als Anhang mit der Bitte, diesen als nicht-öffentlich zu behandeln. (See attached file: Stadt Dortmund_DSFA Social Media.pdf) Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Anfrage vom 24.02.2021 - Zusatz Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, anbei der Zusatz facebook z…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Anfrage vom 24.02.2021 - Zusatz
Datum
30. März 2021 10:09
Status
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, anbei der Zusatz facebook zu Ihrer Anfrage vom 24.02.2021 "Social Media und Datenschutz [#213649]" als Anhang mit der Bitte, diesen als nicht-öffentlich zu behandeln. (See attached file: Zusatz Facebook.pdf) Mit freundlichen Grüßen

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