Social Media

Anfrage an: Polizei Berlin

1. Die aktuelle (Kommunikations-)Strategie für die Nutzung von Social Media.
2. Leitfaden „Nutzung von sozialen Netzwerken in
der Berliner Verwaltung - Umgang mit und in sozialen Netzwerken“ (Herausgeber: SenInnSport ZS C2 sowie Senatskanzlei Berlin, Dezember 2012).
3. Merkblatt „Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Sozialen Medien für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Berlin“.

Bitte übersenden Sie die Dokumente in digitaler Form.
Danke für Ihren Aufwand.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Oktober 2019
  • Frist
    20. November 2019
  • 3 Follower:innen
Felix S. Schulz
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Polizei Berlin Details
Von
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Betreff
Social Media [#168834]
Datum
18. Oktober 2019 16:10
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die aktuelle (Kommunikations-)Strategie für die Nutzung von Social Media. 2. Leitfaden „Nutzung von sozialen Netzwerken in der Berliner Verwaltung - Umgang mit und in sozialen Netzwerken“ (Herausgeber: SenInnSport ZS C2 sowie Senatskanzlei Berlin, Dezember 2012). 3. Merkblatt „Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Sozialen Medien für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Berlin“. Bitte übersenden Sie die Dokumente in digitaler Form. Danke für Ihren Aufwand.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Felix S. Schulz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!